BGH stärkt Rechte beim Widerruf – Klausel in der Rechtsschutzversicherung unwirksam
Beim Widerruf von Darlehen oder Lebensversicherungen kommt es immer wieder vor, dass Rechtsschutzversicherungen die Kostenübernahme verweigern. Der Bundesgerichtshof hat allerdings die Rechte der Versicherungsnehmer mit Urteil vom 4.Juli 2018 entscheidend gestärkt (Az.: IV ZR 200/16).