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Versicherungsrecht

Rückabwicklung von Lebensversicherungen – Facto Financial Services AG insolvent

07.08.2018

Etliche Verbraucher sind von der Entwicklung ihrer Lebensversicherung enttäuscht und wollen diese widerrufen. Mit der Rückabwicklung ihrer Lebensversicherung beauftragten viele Versicherungsnehmer die Facto Financial Services AG - und erleben die nächste Enttäuschung. Der Dienstleister aus München ist insolvent und strebt offenbar ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung an.

Falsche Anlageberatung Dritte Patentportfolio – WGV Rechtsschutzversicherung muss zahlen

26.04.2018 | Kanzlei Brüllmann

"Leider ist es immer wieder der Fall, dass sich Rechtsschutzversicherungen mit fadenscheinigen Argumenten vor ihrer Eintrittspflicht drücken wollen. Doch so einfach geht das nicht. Versicherungsnehmer sollten sich von vorgeschobenen Argumenten nicht beeindrucken lassen", sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.