Versicherung durfte Riester-Rente nicht kürzen
Ein Versicherungsnehmer hat sich erfolgreich gegen die Kürzung seiner Riester-Rente gewehrt. Die Zurich Deutscher Herold beabsichtigte eine einschneidende Änderung beim Rentenfaktor, wodurch die monatliche Riester-Rente des Versicherungsnehmers deutlich geringer ausgefallen wäre. Das Landgericht Köln hat der Versicherung mit Urteil vom 8. Februar 2023 jedoch einen Strich durch die Rechnung gemacht und erklärte die entsprechende Klausel zur Rentenkürzung für unwirksam (Az.: 26 O 12/22).