Die Bayrische Beamtenkrankenkasse muss unrechtmäßige Beitragserhöhungen zurückzahlen. Das hat das Landgericht Landau mit Urteil vom 31. März 2023 entschieden (Az.: 4 O 348/21). Das Gericht stellte fest, dass Beitragserhöhungen aus den Jahren 2015 und 2017 unwirksam sind, weil der Versicherer die Prämienanpassung nicht ausreichend begründet habe.
Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass Beitragserhöhungen verschiedener privater Krankenversicherungen unwirksam sind, weil die Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über die Gründe für die Beitragserhöhung informiert wurden. Hintergrund ist, dass der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass der Versicherer darlegen muss, welche Rechnungsgrundlage sich dauerhaft so verändert hat, dass eine Prämienanpassung notwendig ist. Hat der Versicherer es versäumt, die Beitragserhöhung ordnungsgemäß zu begründen, ist sie unwirksam, so der BGH mit Urteil vom 16.12.2020 (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19).
Dieser Rechtsprechung ist nun auch das Landgericht Landau gefolgt. Es bestätigte, dass die Beitragserhöhungen in bestimmten Tarifen der Bayrische Beamtenkrankenkasse in den Jahren 2015 und 2017 nicht wirksam sind. Zur Begründung führte es aus, dass der Versicherer die Erhöhung nicht ausreichend begründet habe. Er habe nur pauschal dargelegt, dass gestiegene Ausgaben für die Leistungen der Versicherung gestiegen sind und daher eine Prämienanpassung erforderlich sei. Dies sei nicht ausreichend, so das Gericht. Die Versicherung hätte konkret mitteilen müssen, dass ein vorab festgelegter Schwellenwert überschritten wurde und dadurch die Beitragserhöhung notwendig war. Die Bayrische Beamtenkrankenkasse müsse daher der Klägerin die überzahlten Beiträge erstatten.
Die Bayrische Beamtenkrankenkasse ist kein Einzelfall. Auch andere private Krankenversicherungen haben es versäumt, ihre Kunden ordnungsgemäß über die Gründe für eine Beitragserhöhung aufzuklären. „Eine Prüfung, ob die Beitragserhöhungen rechtmäßig waren, kann sich lohnen. Es kann um mehrere tausend Euro gehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
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