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Versicherungsrecht

BGH - Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung muss ausreichend begründet sein

30.12.2020 | Kanzlei Brüllmann

Private Krankenversicherer müssen ihre Beitragserhöhungen ordnungsgemäß begründen können und den Versicherten mitteilen, welche Veränderung der Rechnungsgrundlage die Beitragserhöhung notwendig macht. Das hat der Bundesgerichtshof mit zwei Urteilen vom 16. Dezember 2020 klargestellt (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19).

 

Private Krankenversicherungen müssen unrechtmäßige Beitragserhöhung zurückzahlen

06.05.2020 | Kanzlei Brüllmann

Private Krankenversicherungen passen in regelmäßigen Abständen die Beiträge ihrer Versicherten an – in der Regel werden sie erhöht. Das ist nicht ungewöhnlich und solange keine Willkür herrscht, sind Beitragserhöhungen auch nicht unrechtmäßig. Allerdings dürfen die Versicherungsunternehmen nicht Schalten und Walten wie sie wollen. Sie müssen Beitragserhöhungen ordnungsgemäß begründen und sich an gesetzliche Vorgaben halten. Sonst sind die Erhöhungen nicht rechtmäßig und damit unwirksam.

 

AG Köln: Private Krankenversicherung muss Kostenersatz für Augen-OP leisten

28.03.2019 | CLLB Rechtsanwälte

Gute Nachrichten für privat Krankenversicherte: In einem von CLLB Rechtsanwälte geführten Klageverfahren hat das Amtsgericht Köln mit Urteil vom 13.03.2019 einer privat Krankenversicherten einen Kostenerstattungsanspruch gegen ihre private Krankenversicherung (PKV) zugesprochen. Im vorliegenden Fall ging es um eine Kostenerstattung für einen refraktiven Linsentausch unter Implantation von Multifokallinsen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Lebensversicherung - Kürzung der Bewertungsreserve und Widerspruch

04.09.2018

Für viele Verbraucher werden ihre Lebensversicherungen finanziell immer unattraktiver. Ein Grund für die schmale Rendite ist, dass sie immer weniger von den Bewertungsreserven, den sog. stillen Reserven, profitieren. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Juni 2018 macht die Sache für die Verbraucher nicht besser (Az.: IV ZR 201/17). Demnach dürfen die Lebensversicherer die Beteiligung an den Bewertungsreserven kürzen.

Rückabwicklung von Lebensversicherungen – Facto Financial Services AG insolvent

07.08.2018

Etliche Verbraucher sind von der Entwicklung ihrer Lebensversicherung enttäuscht und wollen diese widerrufen. Mit der Rückabwicklung ihrer Lebensversicherung beauftragten viele Versicherungsnehmer die Facto Financial Services AG - und erleben die nächste Enttäuschung. Der Dienstleister aus München ist insolvent und strebt offenbar ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung an.