Erfolgreicher Widerruf einer Lebensversicherung - OLG Rostock 4 U 51/21
Das Oberlandesgericht Rostock hat das Recht der Verbraucher beim Widerruf von Lebensversicherungen bzw. Rentenversicherungen mit Urteil vom 8. März 2022 gestärkt (Az.: 4 U 51/21). Das OLG entschied, dass ein Versicherungsnehmer seine Lebensversicherungen auch noch rund zehn Jahre nach Abschluss des Policen wirksam widerrufen habe. Für den Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass er nicht nur den Rückkaufswert, sondern seine geleisteten Beiträge abzüglich der Auszahlungen zurückerhält - knapp 12.000 Euro mehr.
