BGH - Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung muss ausreichend begründet sein
Private Krankenversicherer müssen ihre Beitragserhöhungen ordnungsgemäß begründen können und den Versicherten mitteilen, welche Veränderung der Rechnungsgrundlage die Beitragserhöhung notwendig macht. Das hat der Bundesgerichtshof mit zwei Urteilen vom 16. Dezember 2020 klargestellt (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19).