Daimler droht ein neuer Rückruf. Rund 60.000 Mercedes GLK 220 CDI der Baujahre 2012 bis 2015 könnten in die Werkstatt beordert werden, wenn sich der Verdacht einer unzulässigen Abschalteinrichtung bestätigt. Dann könnte sich der Rückruf auch auf weitere Modelle, u.a. der C-, E- und S-Klasse, ausweiten.
Wie die „Bild am Sonntag“ berichtet, wurde die umstrittene Abschaltfunktion nicht nur beim Mercedes GLK 220 CDI verwendet, sondern auch bei anderen Modellen mit Dieselmotoren des Typs OM 651 und OM 642. Dies habe Daimler gegenüber dem Blatt bestätigt. Allerdings hält der Autobauer die Funktion für legal.
Es geht um die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, die beim Mercedes GLK 220 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 aufgefallen ist. Die Funktion sorgt dafür, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand eingehalten werden. Im realen Straßenverkehr ist die Funktion allerdings nicht aktiviert, so dass mehr Stickoxide ausgestoßen werden. Die Prüfer des Kraftfahrt-Bundesamtes gehen deshalb dem Verdacht nach, ob es sich bei dieser Funktion um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Die Behörde hat daher ein formelles Anhörungsverfahren gegen Daimler eingeleitet, das noch nicht abgeschlossen ist.
„Gelingt es Daimler nicht den Verdacht einer unzulässigen Abschalteinrichtung auszuräumen, droht ein neuer Massenrückruf. Von dem wäre dann ggf. nicht nur der GLK 220 CDI, sondern auch weitere Mercedes-Modelle betroffen, bei denen diese Software eingesetzt wird“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.
Auch wenn Mercedes den Vorwurf von Abgasmanipulationen bisher stets zurückweist, ist Daimler im Abgasskandal kein unbeschriebenes Blatt mehr. So hat das Kraftfahrt-Bundesamt für weltweit rund 700.000 Fahrzeuge den Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet. Dabei handelt es sich ausschließlich um Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6. Nun könnten auch Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse Euro 5 betroffen sein. Zudem hat das Landgericht Stuttgart Anfang des Jahres die von Mercedes bei der Abgasreinigung verwendeten Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtungen eingestuft und Mercedes zum Schadensersatz verurteilt.
Für Mercedes spitzt sich die Lage weiter zu. „Betroffene Mercedes-Käufer haben die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und dabei von den Erfahrungen aus dem VW-Abgasskandal zu profitieren“, so Rechtsanwalt Seifert.
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