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Anleger der SIP Grundbesitz & Anlagen AG sollen auf ihre Forderungen verzichten

Schlechte Nachrichten für die Anleger der SIP Grundbesitz & Anlagen AG: Sie sollen auf ihre Forderungen gegen die wirtschaftlich angeschlagene Gesellschaft verzichten. Das ist Teil eines Restrukturierungsplans, den die SIP beim Amtsgericht Essen eingereicht hat, um die Insolvenz abzuwenden.
Marcel Seifert
Marcel Seifert

Rechtsanwalt Marcel Seifert studierte nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann an der Universität Tübingen...

Schlechte Nachrichten für die Anleger der SIP Grundbesitz & Anlagen AG: Sie sollen auf ihre Forderungen gegen die wirtschaftlich angeschlagene Gesellschaft verzichten. Das ist Teil eines Restrukturierungsplans, den die SIP beim Amtsgericht Essen eingereicht hat, um die Insolvenz abzuwenden.

Anleger konnten sich überwiegend in den Jahren 2004 bis 2007 über nachrangige Genussrechte und stille Beteiligungen an Immobilienprojekten der SIP Grundbesitz & Anlagen beteiligen. Die Finanzkrise 2008 und andere Schwierigkeiten sorgten dafür, dass sich die Projekte nicht wie erhofft entwickelten und rote Zahlen geschrieben wurden. Eine nachhaltige Erholung sei dem Unternehmen nicht mehr gelungen. Um die drohende Zahlungsunfähigkeit und ein daraus folgendes Insolvenzverfahren abzuwenden, habe sich die SIP Grundbesitz & Anlagen AG entschlossen, ein Restrukturierungsverfahren nach dem sog. StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz) durchzuführen, teilt das Unternehmen mit.

Dazu muss die Gesellschaft einen Restrukturierungsplan vorlegen, über den alle Betroffenen, u.a. die Gläubiger und Anleger abstimmen müssen. Dieser Restrukturierungsplan wurde beim Amtsgericht Essen eingereicht und sieht u.a. vor, dass die Anleger und andere Gläubiger auf ihre Forderungen gegenüber der Gesellschaft verzichten. Auf der anderen Seite hätte auch die SIP keine Ansprüche gegen die Anleger mehr. Die Beteiligungen würden beendet und es müssten keine weiteren Ratenzahlungen mehr geleistet werden. Zudem sollen Aktionäre einzahlen, um die Insolvenz abzuwenden.

Über den Restrukturierungsplan soll am 26. Mai 2023 am Amtsgericht Essen abgestimmt werden. „Dabei ist zu beachten, dass nach dem StaRUG der Restrukturierungsplan auch gegen den Willen einzelner Gläubigergruppen durchgesetzt werden kann. Es müssen nur relevante Mehrheiten und das Gericht zustimmen. Daher ist es wichtig, an der Abstimmung persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person teilzunehmen, auch wenn dem Plan widersprochen werden soll“, sagt Rechtanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Wird der Restrukturierungsplan mit der erforderlichen Stimmenmehrheit angenommen, wirkt er gegen alle Beteiligten.

Die Anleger müssen entscheiden, ob der Restrukturierungsplan oder ein Insolvenzverfahren für sie das größere Übel ist. Wird der Restrukturierungsplan umgesetzt, stehen sie mit leeren Händen da, ob in einem möglichen Insolvenzverfahren etwas für sie abfällt, ist fraglich.

„Anleger sollen daher umgehend prüfen lassen, welche rechtlichen Möglichkeiten sie noch geltend machen können, um die drohenden finanziellen Verluste durchzusetzen und ob noch Aussicht auf Auszahlung der Abfindungsguthaben besteht“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte hat SIP-Anleger bereits erfolgreich vertreten und steht Anlegern für eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten gerne zur Verfügung.

 

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/faelle/sip-ag

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