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Insolvenzverwalter übernimmt bei Paulus Wohnbau

23. September 2023 | Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Paulus Wohnbau GmbH ist insolvent. Eigentlich wollte das Unternehmen durch eine Insolvenz in Eigenverwaltung wirtschaftlich wieder auf die Beine kommen. Dieser Plan ist nun gescheitert. Das Amtsgericht Ludwigsburg hat am 19. September 2023 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 5 IN 380/23).
Marcel Seifert
Marcel Seifert

Rechtsanwalt Marcel Seifert studierte nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann an der Universität Tübingen...

Die Paulus Wohnbau GmbH ist insolvent. Eigentlich wollte das Unternehmen durch eine Insolvenz in Eigenverwaltung wirtschaftlich wieder auf die Beine kommen. Dieser Plan ist nun gescheitert. Das Amtsgericht Ludwigsburg hat am 19. September 2023 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 5 IN 380/23).

Die Paulus Wohnbau GmbH hat sich auf hochwertige Eigentumswohnungen im Großraum Stuttgart und Heilbronn spezialisiert. Doch nach der Insolvenz des Bauträgers ruhen die Bauarbeiten. Eigentlich sollte die Insolvenz in Eigenverwaltung durchgeführt werden. Doch der Antrag auf Eigenverwaltung wurde zurückgezogen und der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt das Ruder. Ziel im Insolvenzverfahren bleibt aber die Fertigstellung der Bauprojekte. Hier liegt wohl auch der Grund für den Rückzug aus der Eigenverwaltung. Denn die Banken haben den Wechsel zum Insolvenzverwalter bei 5 der 19 Bauprojekte wohl zur Bedingung für die Weiterfinanzierung gemacht, berichtet die Stuttgarter Zeitung. Auch für die übrigen 14 Projekte bestehe die Hoffnung, dass sie fertiggestellt werden.

Die Wohnungskäufer können also hoffen, dass es auf den Baustellen bald weitergeht. Allerdings könnte es für sie nun teurer werden.

Für die Anleger, die über die Plattform Zinsbaustein.de Geld in die Bauprojekte gesteckt haben, bleibt es aber dabei, dass sie mit erheblichen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust ihres investierten Geldes rechnen müssen. Sie stehen im Insolvenzverfahren hinter allen anderen Gläubigern.

Ansprüche können beim Insolvenzverwalter erst angemeldet werden, wenn das Insolvenzverfahren regulär eröffnet ist. Unabhängig vom Insolvenzverfahren können Anleger ihre Ansprüche auf Schadenersatz prüfen. „Sie sind mit ihrer Investition hohe Risiken bis hin zum Totalverlust ihres Geldes eingegangen. Über diese Risiken hätten sie auch ordnungsgemäß aufgeklärt werden müssen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Ohne eine entsprechende Aufklärung können Schadenersatzansprüche entstanden sein.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet betroffenen Anlegern zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. Mwst. gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

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