Am 2. Oktober wäre die Zinszahlung an die Anleger der Anleihe 2019/2024 der Euroboden GmbH fällig. Daraus wird nach der Insolvenz des Projektentwicklers nichts. Auch für die Anleger des Anleihe 2020/2025 wird die im November anstehende Zinszahlung ausfallen. Vielmehr müssen die Anleger mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen.
Nachdem das Amtsgericht München am 14. August 2023 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Euroboden GmbH eröffnet hat, haben inzwischen erwartungsgemäß auch zahlreiche Projektgesellschaften der Euroboden Insolvenz angemeldet. Für die Anleger der beiden Anleihen, die die Euroboden GmbH mit einem Gesamtvolumen von bis zu 115 Millionen Euro aufgelegt hat, sind das schlechte Nachrichten. Ihr Geld steht im Feuer. Mit Zinszahlungen und Rückzahlungen können sie in der Insolvenz nicht rechnen. Forderungen beim Insolvenzverwalter können sie aber jetzt noch nicht anmelden, sondern erst, wenn das Insolvenzverfahren regulär eröffnet ist. Das ist noch nicht der Fall. Derzeit prüft der vorläufige Insolvenzverwalter noch die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und ob Sanierungsmöglichkeiten bestehen. Ob das Insolvenzverfahren regulär eröffnet wird, muss dann das Amtsgericht München entscheiden.
Die Anleihe-Anleger müssen aber nicht untätig abwarten, sondern können schon jetzt ihre Ansprüche auf Schadenersatz prüfen lassen. Da die Anleger auch im Insolvenzverfahren mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen müssen, ist die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ein wichtiger Schritt, um finanziellen Verlusten entgegenzuwirken.
Hohe Baukosten und gestiegene Zinsen bei einer rückläufigen Nachfrage haben zahlreiche Unternehmen aus der Immobilienbranche hart getroffen. Neben der Euroboden GmbH mussten zuletzt auch weitere Projektentwickler Insolvenz anmelden. Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass Investitionen in Immobilien für die Anleger immer auch mit erheblichen Risiken verbunden sind. Das vermeintliche Betongold erweist sich keineswegs als so krisensicher, wie es oft dargestellt wird. „Über die bestehenden Risiken hätten die Anleger im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung aufgeklärt werden müssen. Ist diese Aufklärung nicht erfolgt oder wurden die Risiken bagatellisiert, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern der Euroboden-Anleihen zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. Mwst. gerne eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an!
Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht