Im Zusammenhang mit Greenwashing-Vorwürfen zahlt die DWS in den USA eine Strafe in Höhe von 19 Millionen Dollar. Mit der Strafzahlung wird ein Schlussstrich unter die Ermittlungen der US-Finanzaufsicht gezogen. In Deutschland ist das Thema für die Fondstocher der Deutschen Bank noch nicht vom Tisch, hier dauern die Ermittlungen wegen des Verdachts auf Greenwashing bei der DWS noch an.
Ökologie und Nachhaltigkeit sind für viele Anleger wichtige Kriterien bei ihrer Anlageentscheidung. Die DWS sieht sich dem Vorwurf ausgesetzt, die ESG-Angaben bei ihren Nachhaltigkeitsfonds geschönt zu haben. Die Vorwürfe kommen von der ehemaligen Nachhaltigkeitschefin der DWS, Desiree Fixler. Das Kürzel ESG steht für Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung). Diese ESG-Kriterien habe die DWS positiver dargestellt als es tatsächlich der Fall war.
Auch die US-Finanzaufsicht SEC hat wegen des Verdachts auf Greenwashing die Werbeaussagen und die Einhaltung der globalen ESG-Richtline bei der DWS untersucht. Am Ende der rund zweijährigen Ermittlungen stand das Ergebnis, dass die DWS die Nachhaltigkeitsaspekte übertrieben positiv dargestellt habe und eine Geldbuße in Höhe von 19 Millionen Dollar. Laut der SEC habe die DWS bestimmte Vorschriften ihrer globalen Nachhaltigkeitsrichtlinie zwischen August 2018 und bis weit ins Jahr 2021 nicht angemessen umgesetzt, berichtet das Handelsblatt. So habe die DWS „erheblich irreführende Aussagen“ über ihre Kontrolle zur Umsetzung von ESG-Faktoren gemacht.
Die DWS betonte ihrerseits, dass die US-Finanzaufsicht keine falschen Angaben in den Finanzveröffentlichungen oder den Fondsprospekten festgestellt habe.
Während die Ermittlungen in den USA abgeschlossen sind, laufen sie in Deutschland weiter. Hier hatte es im Zusammenhang mit Greenwashing-Vorwürfen im Mai 2022 eine Razzia bei der DWS gegeben. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt wegen des Anfangsverdachts des Kapitalanlagebetrugs.
Nachhaltigkeitsfaktoren sind längst auch ein Thema in der Anlageberatung geworden. „Bankberater und auch freie Anlageberater müssen die Nachhaltigkeitspräferenzen der potenziellen Anleger ermitteln und diese bei den Vorschlägen für eine geeignete Kapitalanlage berücksichtigen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel.
Ebenso dürfen auch die Angaben zu den ESG-Kriterien in den Fondsprospekten nicht übertrieben positiv sein. Sie müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein. Rechtsanwalt Dr. Gasser: „Schon irreführende Prospektangaben können zu Schadenersatzansprüche der Anleger führen. Das gilt auch, wenn die Anlageberatung nicht ordnungsgemäß verlaufen ist.“
Rechtsanwalt Dr. Gasser berät Anleger gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.
Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/greenwashing-anlegerschutz-erfolgreich/