Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG befindet sich bekanntlich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Dass es nicht bei der Insolvenz der Dachgesellschaft bleiben würde, war zu befürchten. Nun hat die d.i.i mit Pressemitteilung vom 16. April 2024 mitgeteilt, dass sie in Kürze auch für den Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG Insolvenzantrag stellen wird.
Zu dem Fonds d.i.i. 14 zählen fünf Objektgesellschaften, für die ebenfalls Insolvenzantrag gestellt werden soll. Für die Objektgesellschaft d.i.i. 14. Neubau E GmbH, die das Neubauprojekt Viktoria Viertel in Wiesbaden betreut, ist laut der Mitteilung bereits ein Antrag auf Insolvenz beim Amtsgericht Frankfurt eingereicht worden. Für die anderen Objektgesellschaften sowie für die Fondsgesellschaft selbst soll dies in Kürze geschehen.
Als Ursache für die Insolvenz des Fonds gibt die d.i.i. die schwierigen Marktbedingungen in der Baubranche an. Das Bauprojekt Viktoria Viertel in Wiesbaden sei davon besonders betroffen gewesen. Der Start des Bauprojekts sei 2020 mitten in die Corona-Pandemie gefallen. Dementsprechend habe man mit Lieferengpässen, steigenden Materialkosten, Handwerkermangel und sinkenden Käuferinteresse für die Eigentumswohnungen zu kämpfen gehabt.
Zudem seien die Projekte überwiegend frei finanziert gewesen. Daher hätte im Rahmen des Sanierungs- und Refinanzierungskonzepts dringend Eigenkapital nachgeschossen werden müssen. Investoren sollten darum weitere 13 Millionen Euro investieren. Daran hatten sie offenbar wenig Interesse, so dass die Verhandlungen scheiterten und nun Insolvenzantrag für die Fondsgesellschaft d.i.i 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG gestellt werden musste.
Damit ist der erste d.i.i.-Fonds insolvent. „Ob es dabei bleibt oder weitere Insolvenzen folgen werden, ist offen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Immerhin teilte die vorläufige Insolvenzverwalterin mit, dass sie vom überwiegenden Teil der Fonds ein positives Bild habe. „Neben dem Fonds d.i.i. 14 gibt es aber auch noch weitere Fondsgesellschaften, die in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecken“, so Rechtsanwalt Seifert. Bei diesen Fonds würden intensive Gespräche mit Investoren und Banken geführt, so die vorläufige Insolvenzverwalterin. Wie das Handelsblatt berichtete, sei neben dem d.i.i. 14 die Situation auch bei den Fonds d.i.i. 9, 10 und 15 angespannt.
Anleger der d.i.i.-Fonds sollten die Situation genau im Blick behalten und frühzeitig reagieren, um finanzielle Verluste zu vermeiden. So können nicht nur die Anleger des Fonds d.i.i. 14 ihre Schadenersatzansprüche prüfen lassen. „Schadenersatzansprüche können z.B. wegen fehlerhaften Emissionsprospekten oder einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.
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