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Expert Plus GmbH - Queensgold

30. April 2015

Die Finanzaufsicht BaFin hat dem Goldhändler Expert Plus GmbH die unverzügliche Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts (z.B. über das Produkt Queensgold) und die Rückzahlung der angenommenen Gelder aufgeben.

Die Expert Plus GmbH (Queensgold) muss ihr unerlaubt betriebenes Einlagengeschäfts unverzüglich abwickeln und die angenommenen Gelder zurückzahlen. Das teilte die Finanzaufsicht BaFin am 24. April 2015 mit.

Den BaFin-Bescheid hatte die Expert Plus GmbH bereits am 25. Februar 2015 erhalten. Mit dem Widerspruch ist das Unternehmen am 9. April 2015 vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. gescheitert.

Die Expert Plus GmbH nahm Publikumsgelder entgegen, um damit Gold zu erwerben. Sie versprach bei Vertragsschluss den Rückkauf des Goldes unabhängig von Kursschwankungen zu einem festen Rücknahmepreis. Laut BaFin betrieb sie dadurch das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis.

Der BaFin-Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 18. Juni 2015 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Expert Plus GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet (Az.: 36e IN 1874/15). Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 28. September schriftlich beim Insolvenzverwalter anmelden.

Mit welcher Insolvenzquote die Anleger rechnen können, hängt von der verfügbaren Insolvenzmasse ab. In der Regel müssen aber finanzielle Verluste befürchtet werden. Daher sollten die Anleger auch Schadensersatzansprüche prüfen lassen.