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Life Performance GmbH

15. Mai 2015

Anleger und Gläubiger der insolventen Life Performance GmbH müssen ihre Forderungen bis zum 26. Mai beim Insolvenzverwalter anmelden.

Die Life Performance GmbH hatte Anfang des Jahres Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Lörrach hat das Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 8 IN 2/15). Für die Gläubiger geht es nun zunächst darum, ihre Forderungen bis zum 26. Mai beim Insolvenzverwalter anzumelden. Einen Monat später, am 26. Juni 2015, soll dann eine Gläubigerversammlung stattfinden.

Dabei wird es voraussichtlich auch nähere Informationen geben, wieviel Insolvenzmasse vorhanden ist. Voraussichtlich wird diese nicht reichen, um die Forderungen aller Gläubiger zu bedienen. Daher sollten geschädigte Anleger auch nicht ihre Ansprüche auf Schadensersatz aus den Augen verlieren. Dazu können sie sich an im Bank- und Kapitalmarktrecht versierte Rechtsanwälte wenden.

Die Finanzaufsicht BaFin hatte der Life Performance GmbH schon Anfang 2014 aufgegeben, ihr unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft abzuwickeln und das Geld an die Anleger zurückzuzahlen. Dagegen legte das Unternehmen Widerspruch ein und scheiterte damit beim sowohl beim Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. als auch beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Da die Life Performance GmbH aber überhaupt nicht über ausreichend liquide Mittel verfügte, um das Geld an die Anleger zurückzuzahlen, folgte schließlich der Insolvenzantrag.

Die Life Performance GmbH mit Sitz in Rheinfelden ist eine Tochter der Life Performance AG Holding mit Sitz in Liechtenstein. Sie kaufte Forderungen aus Kapitallebensversicherungen und Bausparverträgen auf. Dafür versprach sie im Gegenzug Geldzahlungen über einen Zeitraum von mehreren Jahren. Außerdem bot sie nachrangige partiarische Darlehen an, die eine wirksame Bedingung zur Rückzahlung nicht vorsahen.