Investitionen in Öl und Gas hörten sich nach einer sicheren Kapitalanlage an – waren es aber offensichtlich nicht. 2013 kamen kritische Stimmen in der Presse auf. Im gleichen Sommer wurde beschlossen die Fondsgesellschaften zu einer großen Master-LP zu verschmelzen. Dadurch sollten die Kosten reduziert werden. Die Aufnahme von Fremdkapital wurde gleich mitgeregelt.
Dass es dennoch nicht wunschgemäß läuft, bekamen die Anleger schon bald zu spüren. Zunächst wurden die Vorabausschüttungen reduziert und schließlich blieben sie aus. Transportschwierigkeiten, schlechte Anbindung an die globalen Märkte und große Preisunterschiede zwischen US-amerikanischen und kanadischen Öl wurden dafür verantwortlich gemacht.
Angesichts der fallenden Öl- und Gaspreise hat sich die wirtschaftliche Situation weiter verschärft. Inzwischen werden die Anleger aufgefordert, erhaltene Ausschüttungen wieder zurückzuzahlen. Offenbar könnte es auch Probleme mit den finanzierenden Banken geben. Werden die Kredite fällig gestellt, könnte das das Aus für die Fonds bedeuten. Den Anlegern droht dann der Totalverlust.
In dieser schwierigen Situation können die Anleger rechtliche Unterstützung suchen. Denn erstens ist es nicht sicher, ob die Rückforderung der Ausschüttungen überhaupt rechtens ist. Nach der Rechtsprechung des BGH muss die Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen im Gesellschaftsvertrag eindeutig und verständlich geregelt sein. Zweitens können möglicherweise Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung oder Prospektfehlern bestehen. Denn die Anleger hätten umfassend über die Risiken der Kapitalanlage – insbesondere über das Totalverlust-Risiko - aufgeklärt werden müssen.