Im Jahr 2013 schlitterte die Solarworld AG noch knapp an der Insolvenz vorbei. Rund vier Jahre später stellt der Solarkonzern aus Bonn erneut Insolvenzantrag. Wie das Unternehmen am 10. Mai 2017 mitteilte, sei der Vorstand nach „umfassender Prüfung zu der Überzeugung gelangt, dass im Zuge des aktuellen Geschäftsverlaufs und der weiter voranschreitenden Preisverwerfungen keine positive Fortbestehensprognose mehr besteht, die Gesellschaft damit überschuldet ist und somit eine Insolvenzantragspflicht besteht. Für die Tochtergesellschaften der SolarWorld AG wird vor diesem Hintergrund die jeweilige Insolvenzantragspflicht geprüft.“
Schwierigkeiten bei dem deutschen Hersteller von Solarmodulen sind nicht neu. Gründe dafür sind u.a. der anhaltende Preisdruck durch Billig-Importe oder die deutliche Reduzierung der Förderung der Solarenergie in Deutschland. Außerdem drohte der Solarworld AG in den USA eine Strafzahlung von umgerechnet rund 720 Millionen Euro. 2016 schrieb der Konzern tiefrote Zahlen. Dennoch stellte die Unternehmensführung die Lage im März 2017 noch deutlich positiver dar. Vermutlich deutlich positiver als sie zu diesem Zeitpunkt bereits war.
Durch die Insolvenz müssen Geschäftspartner, Lieferanten aber auch die Anleger befürchten, dass sie auf ihren Forderungen sitzenbleiben. Sie haben zwar die Möglichkeit, ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden, sobald es offiziell eröffne ist. Doch auch dann sind immer noch hohe finanzielle Verluste wahrscheinlich, da die Insolvenzmasse vermutlich nicht ausreichen wird, um die Forderungen auch nur annähernd zu befriedigen.
Für die geschädigten Anleger besteht aber auch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Diese können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung oder durch Prospektfehler entstanden sein. Ansprechpartner sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Andere Gläubiger können sich an im Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht erfahrene Rechtsanwälte wenden, um ihre Ansprüche zu sichern.