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Abgasskandal: LG Stuttgart verurteilt Mercedes zu Schadensersatz

22. Januar 2019 | rund ums Auto
Mercedes erleidet ausgerechnet vor der eigenen Haustür eine schwere Schlappe im Abgasskandal. Nach Medienberichten bewertete das Landgericht Stuttgart jetzt in drei Verfahren das von Daimler bei der Abgasreinigung von Dieselmotoren verwendete Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung.
Marcel Seifert
Marcel Seifert

Rechtsanwalt Marcel Seifert studierte nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann an der Universität Tübingen...

Mercedes erleidet ausgerechnet vor der eigenen Haustür eine schwere Schlappe im Abgasskandal. Nach Medienberichten bewertete das Landgericht Stuttgart jetzt in drei Verfahren das von Daimler bei der Abgasreinigung von Dieselmotoren verwendete Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung. Das LG Stuttgart verurteilte Mercedes deshalb in den drei Verfahren zu Schadensersatzzahlungen zwischen 25.000 und 40.000 Euro.

"Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig und es ist davon auszugehen, dass Mercedes in Berufung gehen wird. Dennoch sind die Urteile Rückenwind für Schadensersatzklagen im Abgasskandal, denn erstmals werden von einem Gericht die thermischen Fenster eindeutig als unzulässige Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung eingestuft", sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Mercedes vertritt weiterhin die Auffassung, dass es sich bei den verwendeten Thermofenstern nicht um unzulässige Abschalteinrichtungen handelt, sondern diese notwendig sind, um Schäden am Motor zu verhindern. Durch die thermischen Fenster wird die Abgasreinigung bei niedrigen Temperaturen reduziert, um die Versottung des Motors zu vermeiden. Gleichzeitig führt dies aber auch zu einem erhöhten Ausstoß von gesundheitsschädlichen Stickoxiden.

Die Urteile des Stuttgarter Landgerichts könnten für Mercedes weitreichende Folgen haben, da diese thermischen Fenster bei der Abgasreinigung bei zahlreichen Dieselmodellen der Schadstoffkassen Euro 5 und Euro 6 eingesetzt werden. Darüber hinaus hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 2018 eine umfangreichen Rückruf wegen unzulässigen Abschalteinrichtungen bei verschiedenen Mercedes-Modellen, u.a. für den Mercedes Vito 1,6 Liter Diesel oder beliebte Massemodelle wie den GLC 220 Diesel angeordnet.

"Auch im VW-Abgasskandal haben verschiedene Gerichte inzwischen entschieden, dass Volkswagen auch bei den größeren 3-Liter-Dieselmotoren unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet ist. Nach den Urteilen des Landgerichts Stuttgart haben auch Mercedes-Käufer gute Chancen, ihre Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen", so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/mercedes-benz-daimler-ag/

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