Die meisten P&R-Anleger werden inzwischen Post vom Insolvenzverwalter erhalten haben und können ihre Forderungen schriftlich bis zum 14. September 2018 anmelden.
"Auch wenn die Anleger mit finanziellen Verlusten rechnen müssen, sollten die Forderungen unbedingt angemeldet werden, da sie ansonsten im Insolvenzverfahren überhaupt nicht berücksichtigt werden können", erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Aussonderungsrechte sollten die Anleger nach Ansicht von Rechtsanwalt Gisevius nicht geltend machen. "Ausgesonderte Container würden nicht in die Insolvenzmasse einfließen. Das wäre aber nur oberflächlich ein Vorteil für den Anleger, der sich dann selbst um die weitere Vermarktung kümmern müsste. Zudem ist der Eigentumsnachweis kaum zu führen", erklärt Rechtsanwalt Gisevius. Auch die Insolvenzverwaltung geht davon aus, dass die Anleger kein Eigentum an den Container erworben haben und verweist auf einen Beschluss des Landgerichts München I vom 20. Juni 2018. Demnach konnte der Anleger in diesem Fall nicht glaubhaft machen, Eigentümer konkreter Container geworden zu sein. Die Container seien in den Verträgen nicht konkret und individualisierbar bezeichnet, so dass es an der erforderlichen Bestimmtheit fehle, so das LG München.
Rechtsanwalt Gisevius hält es daher für sinnvoller, sich zunächst auf die Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle zu konzentrieren. Dazu sollten die vorgefertigten Formulare der Insolvenzverwaltung kritisch geprüft werden. Stimmen die eingetragenen Beträge für Mietforderungen und Rückkauf, wann hat es die letzte Auszahlung gegeben? Sollte es zu Problemen bei der Anmeldung der Forderung kommen, ist die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gerne behilflich.
Die Insolvenzmasse wird nicht ausreichen, um die Forderungen der Gläubiger vollauf zu bedienen. Das liegt u.a. schon daran, dass etwa eine Million der verkauften Container offenbar überhaupt nicht existieren. Um die drohenden finanziellen Verluste auszugleichen, können ganz unabhängig vom Insolvenzverfahren auch Schadensersatzansprüche geprüft werden. Forderungen können gegen die Unternehmensverantwortlichen, aber auch gegen die Anlageberater und Vermittler entstanden sein. "Die Anleger hätten von den Beratern bzw. Vermittlern über die bestehenden Risiken bei Container-Direktinvestments aufgeklärt werden müssen. Insbesondere hätten sie über ihr Totalverlustrisiko informiert werden müssen. Aus Gesprächen mit Anlegern wissen wir, dass diese Aufklärung häufig ausgeblieben ist und Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend gemacht werden können", erklärt Rechtsanwalt Gisevius.
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