Der Druck auf Diesel-Fahrer in Bayern, ein Software-Update aufspielen zu lassen, steigt. Wie das Verwaltungsgericht München mit Urteilen vom 28. November 2018 entschieden hat, ist es rechtmäßig, die Fahrzeuge stillzulegen, wenn der Halter nicht an der vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angeordneten Nachrüstung teilnimmt. Damit hat das VG München die Klagen von sechs Fahrzeughaltern, deren Fahrzeuge vom VW-Abgasskandal betroffen sind, zurückgewiesen (Az.: M 23 K 18.2902 u.a.).
Geklagt hatten Halter von Fahrzeugen der Marken VW, Audi und Skoda mit dem Motor EA 189. In diesem Motor wurde eine Software verwendet, mit deren Hilfe die Abgaswerte auf dem Prüfstand manipuliert werden konnten. Als der VW-Abgasskandal aufgeflogen war, ordnete das KBA einen verpflichtenden Rückruf für die betroffenen Fahrzeuge an, um ein Software-Update aufspielen zu lassen.
Nicht alle betroffenen Fahrzeughalter sind dem Rückruf gefolgt und haben die Nachrüstung auch deshalb verweigert, weil sie durch das Software-Update negative Auswirkungen auf den Verbrauch oder die Leistung des Motors befürchten. Das VG München sieht in dem Update dennoch eine zwingende Maßnahme, um die Vorschriftsmäßigkeit der Fahrzeuge wiederherzustellen. Ohne die Nachrüstung dürften die Fahrzeuge stillgelegt werden. Selbst wenn durch das Update neue Mängel an dem Fahrzeug entstünden, müsse das Interesse der Öffentlichkeit an einer Reduzierung des Ausstoßes von gesundheitsschädigenden Stickoxiden höher bewertet werden.
Allerdings machte das Verwaltungsgericht München auch klar, dass die Halter der betroffenen Fahrzeuge keineswegs die Schuldigen im Dieselskandal seien. Daher müssten die Behörden maßvoll vorgehen und beispielsweise vorrangig ein Zwangsgeld androhen, bevor die Betriebserlaubnis entzogen werde. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das VG München auch die Berufung zugelassen.
Auch wenn das Verwaltungsgericht München die Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge für rechtmäßig erklärt hat, hat es durchaus auch Verständnis für die schwierige Situation der Fahrzeughalter gezeigt und wiederholt klargestellt, dass sie nicht verantwortlich für die Abgasmanipulationen seien. Es stellte auch heraus, dass die Fahrzeughalter wegen möglicher Folgeschäden durch das Update die Autohersteller, also VW, Audi, Skoda oder Seat in Anspruch nehmen können. "Diese Auffassung vertreten auch zahlreiche Gerichte, die VW in der Schadensersatzpflicht sehen, weil die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden. Diese Schadensersatzansprüche können gegen VW geltend gemacht werden. Allerdings sollte dies bis Ende des Jahres geschehen, da dann die Verjährung der Forderungen droht", sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.
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