Miteigentum an Wohnungen in Dubai – das hörte sich nach einer gewinnbringenden Geldanlage an. Die Anleger, die sich an den Direktinvestments Dubai Real Estate Direkt beteiligt haben, erleben allerdings das Gegenteil. Auszahlungen bleiben seit einiger Zeit aus. Anleger fürchten um ihr investiertes Geld.
Das hörte sich alles noch anders an als das Emissionshaus Steiner + Company die Direktinvestments Dubai Real Estate auf den Markt brachte. Anleger sollten über Kauf-, Miet- und Rückkaufverträge Miteigentum an Immobilen in Dubai erwerben können. Das Risiko der Anleger sollte durch ein durchgängiges Sicherungskonzept gering sein. Denn das Geld der Anleger sei „grundbuchlich abgesichert“, hieß es. Zudem übernehme die Engel & Völkers Resorts GmbH, ein „Lizenzpartner“ der Engel & Völkers Gruppe, die gesamtschuldnerische Mithaft für die Erfüllung aller Zahlungsansprüche der Anleger, bzw. Käufer gegen den Verkäufer.
Einige Jahre später kann von einem durchgängigen Sicherungskonzept oder gar einer sicheren Kapitalanlage keine Rede mehr sein. Die Engel & Völkers Resorts GmbH wird seit Anfang 2018 liquidiert und die Investitionen der Anleger sind offensichtlich nicht grundbuchlich abgesichert. Nach den Verträgen soll der Anleger nur dann einen Anspruch auf Eintrag ins Grundbuch haben, wenn der „Rückkauf“ durch den Verkäufer scheitern sollte.
„Eine seriöse Absicherung in Form eines Grundbucheintrags ist das nicht. Zudem scheinen die Kauf-, Miet- und Rückkaufverträge nichts anderes als ein unbesichertes Nachrangdarlehen zu sein“, sagt Rechtsanwältin Eva Birkmann, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht bei BRÜLLMANN Rechtsanwälte, Stuttgart.
In § 8 der Kauf-, Miet- und Rückkaufverträge ist geregelt, dass die Ansprüche der Anleger bzw. der Käufer nachrangig behandelt werden und hinter die Ansprüche aller anderen Gläubiger zurücktreten. Das bedeutet auch, dass sie keine Ansprüche geltend machen können, die den Verkäufer in die Insolvenz treiben könnten. „Nachrangdarlehen sind für die Anleger mit einem großen Risiko behaftet. Da ihre Forderungen nachrangig behandelt werden, kann das eingesetzte Kapital komplett verloren sein“, so Rechtsanwältin Birkmann.
Zahlungen an die Anleger sind inzwischen seit einigen Jahren ausgeblieben. Die S+C Treuhand versucht inzwischen Ansprüche gegen die Engel & Völkers Resorts GmbH i.L. und andere Anspruchsgegner gerichtlich durchzusetzen. Rechtskräftige Urteile liegen bislang nicht vor.
„Die Anleger haben noch weitere Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen“, sagt Rechtsanwältin Birkmann. Nachrangdarlehen sind für Anleger hochriskante Geldanlagen. Über die Risiken hätten die Anlegerberater bzw. -vermittler die Anleger aufklären müssen. „Sind sie dieser Aufklärungspflicht nicht nachgekommen, haben sie sich schadensersatzpflichtig gemacht“, erklärt Rechtsanwältin Birkmann.
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