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Deutsche Lichtmiete- Anleger sind in Sorge

10. Dezember 2021 | Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Deutsche Lichtmiete ist ein Unternehmen mit Sitz in Oldenburg. Die Gesell­schaft verkauft Anlegern Industrie­leuchten, die dann vermietet werden und Erträge generieren sollten. Schon 2018 hatte die Zeitschrift test.de vor solchen Direktinvestments gewarnt. Ähnlich wie der inzwischen insolvente Marktführer für Container-Investments P&R hatte die Deutsche Lichthilfe (seit 2017)
Christian Heitmann
Christian Heitmann

Christian Heitmann, Rechtsanwalt, M.C.L., ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für...

Die Deutsche Lichtmiete ist ein Unternehmen mit Sitz in Oldenburg. Die Gesell­schaft verkauft Anlegern Industrie­leuchten, die dann vermietet werden und Erträge generieren sollten. Schon 2018 hatte die Zeitschrift test.de vor solchen Direktinvestments gewarnt. Ähnlich wie der inzwischen insolvente Marktführer für Container-Investments P&R hatte die Deutsche Lichthilfe (seit 2017) Anlegerkapital eingesammelt – die Rede ist von 200 Millionen Euro. Mit diesem Geld sollten LED-Beleuchtungsanlagen finanziert und vermietet werden – die Erlöse sollten dann an die Anleger gehen - zusätzlich gab es eine Art Rückerstattungsgarantie nach Vertragslaufzeit.

Anfang Dezember 2021 dann der Paukenschlag: Die Staatsanwaltschaft Oldenburg berichtet in einer Pressemitteilung über den vorzeitigen Höhepunkt der Ermittlungen gegen die Deutsche Lichtmiete: Räumlichkeiten des Unternehmens waren in Oldenburg untersucht worden. Allerdings wendet sich der Anfangsverdacht des Betruges vorerst gegen vier Mitarbeiter. Betrug könnte bedeuten, dass vom Anlagekapital keine neuen Anlagen finanziert wurden, sondern mit neuen Einnahmen erstmal ältere Forderungen beglichen wurden – das klassische Schneeballprinzip.

Das Unternehmen selbst sichert in einer kurz nach der Razzia versendeten Pressemitteilung die volle Unterstützung des Unternehmens zu.

Rechtsanwalt Christian Heitmann vom Schadenersatz-Portal „rechtsmeister.de“: „Die Problematik ist nun die gleiche wie bei P&R: So sind die Besitzverhältnisse der Anlage unklar!“

Laut Verkaufsprospekt aus 2017 konnten Anleger „risikolos von der Vermietung profitieren“, denn nach sechs Jahren kauft die Emitten­tin die Leuchten für 40 Prozent des Neupreises zurück. Problematisch bei so einer Form des Kapitalschutzes: Im Rahmen einer Insolvenz kann selbst dieses Versprechen nicht eingehalten werden.

Christian Heitmann ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und steht für eine telefonische Erstberatung zur Verfügung.

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