Das Besondere an Shopify ist das Allinclusive-Prinzip: Shopify ist eine sogenannte proprietäre E-Commerce-Lösung. Es werden also unterschiedlichste Shop-Lösungen als fest in der Cloud installierte Einkaufsläden angeboten, ohne dass die Kunden Eigentumsrechte an Codes oder Datenbanken haben.
Das hat Vorteile, z.B. kann der User auf das eigene Hosting verzichten und braucht keinerlei Programmierkenntnisse. Andererseits macht man sich als Kunde von Shopify extrem abhängig, da sämtliche Daten auf den Shopify-Servern gehostet sind. Gewünschte Änderungen kann man oft nicht selbst vornehmen, Extras kosten Geld.
Aktuelles Beispiel: Als Ende 2022 zig Shopify-Shops wegen angeblicher Datenschutzverletzungen abgemahnt wurden, konnte die Betroffenen den Anlass der Abmahnung (Google Fonts) nicht abschalten und waren auf generelle Software-Updates angewiesen.
Rechtsanwalt Fabian Fritsch: „Man braucht für die grundsätzlichen Weichenstellungen des Shops die Mit-, bzw. Zuarbeit des Anbieters, der nach den uns vorliegenden Berichten von betroffenen Händlern rigoros über die Einhaltung der als Vertragsbasis dienenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wacht.“
Heißt: verletzt der Online-Shop nach Meinung von Shopify deren Richtlinien, dann kann das Angebot ziemlich schnell gesperrt werden. Natürlich gibt es die bekannten Trouble-Shooting-Anleitungen zur Kommunikation mit dem Support, aber ab und an gelingt es trotz redlicher Eigenbemühungen schlussendlich dann doch nicht, den Shop wieder live zu bekommen. Wenn z.B. auf die Möglichkeiten zur Stellungnahme keine Freigabe erfolgt, dann ist das Thema für Spotify erstmal erledigt und der Anbieter neigt dann im Folgenden dazu, weitere Kommunikation auf die lange Bank zu schieben.
Fritsch: „Da Shopify-Kunden aber unter Umständen viel Geld verlieren, sollten sie erwägen, juristisch gegen die Sperrung vorzugehen, z.B. mit einem anwaltlichen Anschreiben im außergerichtlichen Verfahren und soweit notwendig auch unter Zuhilfenahme der Gerichte!“
Eine Einstweilige Verfügung ist in Europa zustellbar und Shopify ist in solch einem Fall gezwungen, den Shop kurzfristig wieder freizugeben.
Die für deutsche Kunden zuständige „Shopify International Limited“ ist mit einer ladungsfähigen Adresse in Dublin/Irland Ansprechpartner für das außergerichtliche Verfahren und Empfänger von Einstweiligen Verfügungen bzw. von Klagen.