Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen bzw. Leerstände oder ein erhöhter Sanierungsbedarf können geschlossene Immobilienfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen. Den Schaden haben dann die Anleger.
Denn die Anleger beteiligen sich direkt als Kommanditist oder über einen Treuhänder. Damit werden sie zum Gesellschafter und tragen dementsprechend auch das Risiko. Dementsprechend hätten sie in den Anlageberatungsgesprächen über die Risiken, die bis zum Totalverlust der Einlage reichen auch umfassend aufgeklärt werden müssen.
Zudem hätten die vermittelnden Banken auch ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) offen legen müssen. Wurden die Kick-Backs oder Risiken verschwiegen, kann in vielen Fällen wegen fehlerhafter Anlageberatung Schadensersatz geltend gemacht werden. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen können sich Anleger an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.