Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat mit Ermittlern des Bundeskriminalamts am 1. Februar 2024 ein weiteres Mal die Geschäftsräume der DWS in Frankfurt durchsucht. Der Fondstochter der Deutschen Bank wird Greenwashing vorgeworfen. Heißt: Die DWS steht im Verdacht, Kapitalanlagen nachhaltiger dargestellt zu haben, als sie tatsächlich sind. „Bestätigen sich die Vorwürfe, können Anleger, die in vermeintlich nachhaltige Fonds der DWS investiert haben, Schadenersatzansprüche geltend machen und ihr investiertes Geld zurückfordern“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Neu sind die Greenwashing-Vorwürfe gegen die DWS nicht. Schon im Mai 2022 gab es in diesem Zusammenhang eine Razzia in den Geschäftsräumen der DWS in Frankfurt. Ins Rollen gebracht wurden die Durchsuchungen von der früheren Nachhaltigkeitschefin der DWS. Sie hatte behauptet, dass die DWS Kapitalanlagen als zu nachhaltig beworben und die ESG-Angaben geschönt habe. ESG steht für Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (gute Unternehmensführung).
„Für viele Anleger ist die Nachhaltigkeit der Kapitalanlagen inzwischen ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl ihrer Investitionen. Geschönte ESG-Angaben können entsprechend dazu beitragen, dass eine Kapitalanlage für einen Anleger interessanter wird und dem Emittenten einen Vorteil verschaffen“, so Rechtsanwalt Seifert.
In den USA hat die Finanzbehörde SEC im vergangenen Jahr wegen Greenwashing eine Strafzahlung in Höhe von 19 Millionen Dollar gegen die DWS verhängt. Die DWS hat den Vorwurf des Greenwashings zwar nicht eingeräumt, aber die Strafzahlung akzeptiert. Damit sind die Untersuchungen in den USA abgeschlossen, nicht aber in Deutschland.
Nun hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt innerhalb kurzer Zeit die Geschäftsräume der DWS zweimal durchsuchen lassen, zunächst Mitte Januar und am 1. Februar 2024. Grund der Razzien ist weiterhin der Verdacht des Kapitalanlagebetrugs durch Greenwashing, wie u.a. die Süddeutsche Zeitung online berichtet. Die DWS bestätigte ihre Kooperationsbereitschaft.
Sollten sich die Vorwürfe des Greenwashings bestätigen, könnte auf die DWS auch in Deutschland eine Strafzahlung zukommen. Darüber hinaus können auch Anleger Schadenersatzansprüche geltend machen. „Nachhaltigkeit ist ein Investitionskriterium. Hat die DWS im Emissionsprospekt fehlerhafte Angaben gemacht und die Kapitalanlagen als grüner dargestellt als sie tatsächlich sind, können den Anlegern Schadenersatzansprüche aus Prospekthaftung entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.
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Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht