Die P&R-Pleite wird zum Fall für die Staatsanwaltschaft. Wie die Staatsanwaltschaft München I am 17. Mai 2018 mitteilte, hat sie Ermittlungen gegen frühere und heutige Geschäftsführer der P&R-Gruppe u.a. wegen Betrugsverdachts aufgenommen.
Hintergrund der Ermittlungen sind für die Anleger sehr beunruhigende Feststellungen des vorläufigen Insolvenzverwalters. Demnach besteht ein großer Teil der P&R-Containerflotte nur auf dem Papier. Von den 1,6 Millionen an die Anleger verkauften Container sind nur etwa 600.000 vorhanden. Dieser Fehlbestand habe sich schon in den vergangenen zehn Jahren aufgebaut. Schon 2010 habe die Differenz zwischen verkauften und vorhandenen Container etwa 600.000 Stück betragen.
Für die rund 54.000 Anleger, die zum Teil seit Jahrzehnten insgesamt ca. 3,5 Milliarden Euro in P&R-Container investiert haben, ist das der nächste Schock. Ein großer Teil ihres Geldes wurde offenbar nicht zum Ankauf der Container verwendet. Ob die Container überhaupt existierten oder verkauft wurden, werden die weiteren Ermittlungen der Insolvenzverwaltung und der Staatsanwaltschaft zeigen müssen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft haben zwei der Beschuldigten ihre umfängliche Kooperationsbereitschaft signalisiert.
Gerüchte, nach denen P&R neue Container an Anleger verkauft hat, um mit dem Geld die Mietzahlungen und Rückzahlungen gewährleisten zu können, gibt es schon länger. Nach den aktuellen Erkenntnissen haben sich die schlimmsten Befürchtungen der Anleger bewahrheitet. Da nur ca. 600.000 Container vorhanden sind, wird dies auch die Insolvenzmasse entscheidend schmälern. "Im Insolvenzverfahren müssen die Anleger daher mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen müssen", sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Anleger sollten sich also nicht nur auf das Insolvenzverfahren verlassen, um ihren finanziellen Schaden zu minimieren. Zumal es noch einige Zeit dauern kann, bis die Insolvenzverfahren regulär eröffnet werden und die Forderungen angemeldet werden können. Unabhängig vom Insolvenzverfahren können die Anleger ihre Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Sollte sich der Betrugsverdacht bestätigen, können Forderungen gegen die Unternehmensverantwortlichen, Gutachter oder Wirtschaftsprüfer entstanden sein. Ansprüche können aber auch gegen die Anlageberater geltend gemacht werden, wenn diese nicht über die bestehenden Risiken der Container-Direktinvestments aufgeklärt haben. Auch die Tatsache, dass die Anleger extra ein Eigentumszertifikat hätten anfordern müssen, dürfte aufklärungspflichtig gewesen sein.
Um die Interessen der Anleger effektiv durchsetzen zu können, hat die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine unverbindliche und kostenlose Interessengemeinschaft für P&R-Anleger gegründet.
Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.
Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/pr-container/
BRÜLLMANN Rechtsanwälte
Rotebühlplatz 1
70178 Stuttgart
Deutschland
Telefon: 0 711 - 520 888 0
Fax: 0 711 - 520 888 22
https://www.bruellmann.de