Der Fall P&R dürfte einer der größten Anlageskandale in der Geschichte der Bundesrepublik sein. Rund 54.000 Anlegen haben ca. 3,5 Milliarden Euro in die Container der P&R-Gruppe gesteckt und müssen nach der Insolvenz der deutschen P&R-Gesellschaften befürchten, dass ein großer Teil ihres Geldes verloren sein könnte. Darüber hinaus entwickelt sich die P&R-Pleite auch immer mehr zum Kriminalfall, nicht zuletzt weil rund eine Million der an die Anleger verkauften Container überhaupt nicht existieren. Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt wegen Betrugsverdachts. Seit dem 12. September 2018 sitzt der P&R-Gründer in Untersuchungshaft, weil nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Flucht- und Verdunkelungsgefahr besteht.
Nach Schätzungen der Staatsanwaltschaft könnte allein durch die nicht existierenden Container ein Schaden von 1,5 bis 2 Milliarden Euro entstanden sein. Den Anlegern drohen enorme Verluste, die nur durch das Insolvenzverfahren nicht aufgefangen werden können. Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, hat sich intensiv mit dem Fall P&R beschäftigt und empfiehlt den Anlegern zweigleisig vorzugehen. Einerseits sollte die Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Die offizielle Frist ist zwar am 14. September verstrichen, Nachmeldungen sind aber immer noch möglich.
Andererseits sollte geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. "Hier kommen verschiedene Anspruchsgegner in Frage", erklärt Rechtsanwalt Gisevius. Sollte sich der Betrugsverdacht gegen Unternehmensverantwortliche bestätigen, können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht und ein Titel erwirkt werden, um ggf. per Zwangsvollstreckung auf das Privatvermögen zuzugreifen. Hier muss das Ergebnis der staatsanwaltlichen Ermittlungen abgewartet werden. Angesichts der hohen Schadenssumme ist auch fraglich, ob sich Ansprüche nennenswert aus dem Privatvermögen befriedigen lassen. "Das ist aber eher unwahrscheinlich. Zudem kann es auch Jahre dauern, bis dann tatsächlich Geld an die Anleger fließt", erklärt Rechtsanwalt Gisevius.
Vielversprechender können Schadensersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfer sein. Denn die wirtschaftliche Schieflage bei P&R war ja nicht neu und schon seit Jahren wurden die Gelder der Anleger offenbar nicht mehr in Container investiert. "Diese Fehlentwicklung hätte den Wirtschaftsprüfern auffallen müssen", so Rechtsanwalt Gisevius. Ebenso kommen Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater und Vermittler in Betracht. Diese hätten die Anleger über die bestehenden Risiken der Container-Direktinvestments aufklären müssen. "Haben die Berater und Vermittler ihre Aufklärungspflicht nicht erfüllt, sind sie schadensersatzpflichtig", sagt Rechtsanwalt Gisevius.
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