Im Wirecard-Skandal hat die deutsche Wirtschaftsprüferaufsicht APAS nach langen Ermittlungen erhebliche Verstöße gegen die Prüfungsgesellschaft EY festgestellt, wie sie am 3. April 2023 mitteilte. EY prüfte über die Jahre die Abschlüsse der Wirecard AG.
Nach umfangreichen Ermittlungen ist die APAS zu dem Schluss gekommen, dass die Wirtschaftsprüfer von EY bei der Prüfung der Jahresabschlüsse der Wirecard AG gegen ihre beruflichen Pflichten verstoßen haben. Diese Pflichtverletzungen ziehen Sanktionen gegen EY nach sich. So darf die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für einen Zeitraum von zwei Jahren keine neuen Aufträge für Bilanzprüfungen bei Unternehmen von öffentlichen Interesse annehmen. Zudem verhängte die APAS ein Bußgeld in Höhe von 500.000 Euro.
Die Entscheidung der APAS hat zwar keine rechtliche Bindung für andere Verfahren im Wirecard-Skandal. Für die geschädigten Anleger ist aber die Frage der Pflichtverletzungen durch die Wirtschaftsprüfer von EY für Schadenersatzansprüche von großer Bedeutung. Sie hatten auf das Testat der Wirtschaftsprüfer vertraut und haben am Ende viel Geld verloren.
So soll auch im Wirecard-Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) u.a. geklärt werden, ob die Wirtschaftsprüfer gegen ihre Pflichten verstoßen und sich gegenüber den Anlegern und Aktionären schadenersatzpflichtig gemacht haben. Nachdem das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) den Musterkläger am 13. März 2023 bestimmt hat, können sich geschädigte Wirecard-Anlegen dem Musterverfahren noch bis Mitte September 2023 anschließen.
Die Teilnahme an dem Musterverfahren bietet den Vorteil, dass das Prozesskostenrisiko gering ist und die Verjährung der Schadenersatzansprüche gehemmt wird. Das Urteil im Musterverfahren ist zunächst nur für den Musterkläger und die Beklagte bindend, kann aber auf die Anleger und Aktionäre, die sich der Musterklage angeschlossen haben, übertragen werden. Die Anmeldung zur Teilnahme am Musterverfahren muss zwingend von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden.
Geschädigte Anleger und Aktionäre der Wirecard AG haben auch nach wie vor die Möglichkeit, ihre Schadenersatzansprüche mit einer Einzelklage zu verfolgen. Dabei sollten sie aber die Verjährung ihrer Ansprüche Ende 2023 im Blick behalten.
Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Wirecard-Anlegern gern eine kostenlose Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten an und nimmt auf Wunsch auch die Anmeldung zum Musterverfahren vor.
Mehr Informationen: https://www.wirecard-anwalt.de/