Die Deutsche Lichtmiete (DLM) bot Anlegern verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten über Direktinvestments und Inhaberschuldverschreibungen an. Ende 2021 kam dann die Hiobsbotschaft für die Anleger: Die Deutsche Lichtmiete ist insolvent und den Anlegern drohen hohe finanzielle Verluste. Sie haben aber auch die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Als Anspruchsgegner kommen nach einem Gutachten nun auch die Wirtschaftsprüfer der Deutsche Lichtmiete in Frage.
Das ergibt sich aus einem Gutachten, das Rüdiger Weiß, Insolvenzverwalter der Deutsche Lichtmiete, bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY Parthenon in Auftrag gegeben hat. Demnach waren die Deutsche Lichtmiete und ihre Tochtergesellschaften bereits spätestens 2019 insolvent und hätten wegen Überschuldung Insolvenzantrag stellen müssen, wie u.a. das Finance Magazin online am 12. August 2024 berichtete. Die Jahresabschlüsse der Deutsche Lichtmiete Gruppe seien damit ab 2019 unwirksam.
Der Insolvenzverwalter will nun auf Schadenersatz gegen die Wirtschaftsprüfer klagen, die die Jahresabschlüsse der DLM geprüft und grünes Licht gegeben haben. Wegen der fehlerhaften Testierung der Jahresabschlüsse der DLM und ihrer Tochtergesellschaften will der Insolvenzverwalter die Wirtschaftsprüfer auf Schadenersatz in einer Höhe von insgesamt 28 Millionen Euro verklagen. Die Wirtschaftsprüfer seien verpflichtet, den entstandenen Insolvenzverschleppungsschaden zu ersetzen, berichtet das Finance Magazin.
Der Insolvenzverwalter versucht durch die Schadenersatzklage die Insolvenzmasse für die Gläubiger zu erhöhen. „Die Feststellung der Insolvenzreife spätestens Ende 2019 eröffnet aber auch Anlegern, die nach dem 31.12.2019 bei der DLM investiert haben, neue Möglichkeiten. So kommen auch die Wirtschaftsprüfer, die ein fehlerhaftes Testat erstellt haben, als Anspruchsgegner für Schadenersatzforderungen in Frage. Ebenso können Schadenersatzansprüche gegen die damaligen Unternehmensverantwortlichen entstanden sein, da sie zu spät Insolvenzantrag gestellt haben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Ebenso können Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater und -vermittler bestehen, wenn sie die Anleger nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken der Geldanlage aufgeklärt haben.
Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen sollte allerdings nicht auf die lange Bank geschoben werden, da aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist erste Ansprüche bereits Ende 2024 verjähren können.
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