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Auch wenn es sich angekündigt hat, ist es die nächste Hiobsbotschaft für Anleger, die Geld in UDI-Nachrangdarlehen investiert haben. Das Amtsgericht Leipzig hat am 31. August und 1. September 2021 über acht UDI-Gesellschaften die Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Insolvenz verschiedener UDI-Gesellschaften hatte sich in den vergangenen Wochen und Monaten schon abgezeichnet, jetzt ist sie eingetreten. Das Amtsgericht Leipzig hat am 31. August bzw. 1. September 2021 die regulären Insolvenzverfahren eröffnet. Betroffen sind:  
Überraschend kommt es nach der jüngsten Entwicklung nicht mehr – die Greensill Bank ist pleite. Das Amtsgericht Bremen hat das Insolvenzverfahren am 16. März 2021 eröffnet (508 IN 6/21).
Unerklärliche Unruhe am Aktienmarkt – für Onlineplattformen, die sich mit dem An- und Verkauf von Aktien befassen – ist das schon mal Grund, den Handel kurzfristig auszusetzen. Aktuell reagierte z.B.
Für Anleger diverser UDI-Nachrangdarlehen könnte es ganz bitter werden. Bei den Nachrangdarlehen UDI Immo Sprint Festzins I, UDI Energie Festzins 13 und UDI Energie Festzins 14 droht der Zahlungsausfall.
Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat weiteren Adcada-Gesellschaften mit Bescheid vom 16.  November 2020  die Einstellung und Abwicklung ihres unerlaubt betrieben Einlagengeschäft aufgegeben. Betroffen sind:
Das Insolvenzverfahren über die Adcada GmbH ist wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 11. November 2020 regulär am Amtsgericht Rostock eröffnet worden (60 IN 352/20).  Gläubiger können nun ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden.
Die Adcada GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Rostock hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft am 12. Oktober 2020 eröffnet (Az.: 60 IN 352/20).
Um die Wirecard-Aktie (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060) steht es nicht gut. Die ständigen Vorwürfe von Kapitalmarktexperten an die Münchner Wirecard-Adresse gipfeln nun in Untersuchungen von Staatsanwaltschaft und Bafin. Im Focus stehen dabei vier Vorstandsmitglieder.
Die BaFin passt in der Corona-Krise ihre Aufsichtspraxis und ihre Maßnahmen an. „Das bestehende Regelwerk ermöglicht ein hohes Maß an aufsichtlicher Flexibilität, die wir umfassend nutzen“, erklärt der Präsident der Behörde, Felix Hufeld.