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Contracts for Difference – kurz CFDs – zählen zu den finanziellen Derivaten. Sie gehen von der Wertentwicklung bestimmter Basiswerte aus. Als Basiswerte können beispielsweise Akteien, Indizes, Rohstoffe, Währungen oder Kryptowährungen dienen.
CFDs (Contracts for Difference) werden in der Regel nicht an der Börse gehandelt. Der Handel findet außerbörslich im sog. Over-the-counter-Handel (OTC) statt. Die Käufe und Verkäufe werden direkt mit dem jeweiligen CFD-Broker abgewickelt.
Contracts for Difference – kurz CFDs – sind hoch spekulative und riskante Finanzderivate. Erwerber von CFDs beteiligen sich nicht wie bei Aktien an einem Unternehmen, sondern werden Inhaber einer Forderung gegen den CFD-Vertragspartner oder Broker.
Wenn aus der kriselnden Kapitalanlage ein Massenschadensfall wird, dann laufen in den Anlegerschutz-Kanzleien alle Drähte heiß. Schnell werden Interessengemeinschaften gegründet, die aber in aller Linie erstmal das Interesse der Kanzlei abbilden.
Die bc connect GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Chemnitz hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 20. Oktober 2021 eröffnet (Az.: 314 IN 1922/21). Die Anleger der Nachrangdarlehen müssen nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten.  
Dr. Sebastian Korts, MBA, MITax, RA, FAStR, FAHuGR Der Kölner Rechtsanwalt Dr. Sebastian Korts hat sich der Interessenwahrung im Umfeld der Cum-Ex-Fälle verschrieben. Hier sein aktueller Zwischenbericht.   Einführung in den allgemeinen Problemkreis
Kapitalschutz Zertifikate minimieren das Risiko für den Anleger, indem garantiert wird, dass am Ende der Laufzeit der eingesetzte Betrag auch wieder zurückerstattet wird, selbst wenn der Basiswert stark fällt.
Wieder einmal hat sich eine Kapitalanlage im Zusammenhang mit Nachrangdarlehen als ein verlustreiches Geschäft erwiesen. Die bc connect GmbH ist insolvent. Es stellt sich die Frage, was das für die Vermittler bedeutet.
Anleger der bc connect GmbH müssen sich auf finanzielle Verluste einstellen. Das Amtsgericht Chemnitz hat am 20. Oktober 2021 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft eröffnet (Az.: 314 IN 1922/21).
Nachrangdarlehen sind riskante Geldanlagen. Das mussten zuletzt Anleger, die in UDI-Nachrangdarlehen investiert haben, schmerzlich erfahren. Über acht UDI-Gesellschaften hat das Amtsgericht Leipzig inzwischen die Insolvenzverfahren eröffnet.