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Insolvenz: InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH - Infos für Anleger

Das Amtsgericht Stuttgart hat am 1. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Das Unternehmen mit Sitz in Stuttgart bot Anlegern Direkt-Investments in Solaranlagen an. Nach dem Insolvenzantrag fragen sich viele Anleger, wie es mit ihrer Investition weitergeht
Marcel Seifert
Marcel Seifert

Rechtsanwalt Marcel Seifert studierte nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann an der Universität Tübingen...

Das Amtsgericht Stuttgart hat am 1. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Das Unternehmen mit Sitz in Stuttgart bot Anlegern Direkt-Investments in Solaranlagen an. Nach dem Insolvenzantrag fragen sich viele Anleger, wie es mit ihrer Investition weitergeht

Die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH versteht sich als Projektentwickler und Produktpartner für Photovoltaikanlagen. Nach Angaben auf ihrer Webseite hat sie bislang über 450 Projekte realisiert.

Direktinvestments in Photovoltaikanlagen

Anleger konnten sich über Direktinvestments in die Photovoltaikanlagen an den Projekten beteiligen. Sie konnten in Solaranlagen, die auf gepachteten Dachflächen installiert werden, investieren. Montage, Betrieb und Wartung der Anlagen übernahm die InnPro und die Anleger sollten an den Renditen partizipieren. Die InnPro beschreibt die Direktinvestments in Photovoltaikanlagen auf ihrer Webseite als „äußerst kalkulierbare, sichere und renditestarke Anlagemöglichkeiten“

Die Rechnung ging aber offenbar nicht auf, so dass Insolvenzantrag gestellt werden musste. Zu den näheren Gründen für diesen Schritt äußerte sich die Gesellschaft bislang nicht. Am Amtsgericht Stuttgart ist zunächst das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden. Gläubiger können ihre Forderungen erst anmelden, wenn das AG Stuttgart entscheidet, das Insolvenzverfahren regulär zu eröffnen.

Eigentum an Anlagen erworben?

Für die Investoren stellt sich die wichtige Frage, ob sie Eigentümer der Photovoltaikanlagen geworden sind. Ist das nicht der Fall, werden die Anlagen voraussichtlich Teil der Insolvenzmasse. Anleger könnten dann zwar ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden, müssen aber mit finanziellen Verlusten rechnen.

„Wichtig ist jetzt daher, die Gestaltung der Kaufverträge zu prüfen. Sind die Anleger schon Eigentümer der Anlagen geworden oder erfolgt die Eigentumsübergang bei Ratenzahlern erst mit Zahlung der letzten Rate? Weiter sollte geprüft werden, ob es möglich und sinnvoll ist, noch ausstehende Raten zu zahlen, um zum Eigentümer der Anlagen zu werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das muss aber immer im Einzelfall geprüft werden.

Schadenersatzansprüche prüfen

Zudem können auch Ansprüche auf Schadenersatz geprüft werden. Diese können entstanden sein, wenn die Anleger nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken ihrer Vermögensanlage aufgeklärt wurden

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern der InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

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