Per Fernabsatz geschlossene Immobiliendarlehen lassen sich noch widerrufen
Der Widerrufsjoker sticht auch noch bei Immobiliendarlehen, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden. Und zwar dann, wenn der Darlehensvertrag in einem sog. Fernabsatzgeschäft geschlossen wurde und die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Das geht aus einem Urteil des BGH vom 27. Februar 2018 hervor (Az.: XI ZR 160/17).