Immobiliendarlehen ab dem 11. Juni 2010 sind noch widerrufbar
Der Widerruf von Immobiliendarlehen kann auch heute noch für die Verbraucher äußerst lohnenswert sein. Voraussetzung für den Widerruf ist, dass der Darlehensvertrag nach dem 11. Juni 2010 geschlossen wurde und die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat.