Sie befinden sich hier:
Startseite Node

ProReal Deutschland 7 - Rückzahlung fraglich

16.05.2025 | Kanzlei Dr. Ingo Gasser

Anleger der nachrangigen Namensschuldverschreibung ProReal Deutschland 7 müssen um die Rückzahlung ihres investierten Geldes fürchten. Wie die ProReal Deutschland 7 GmbH nun bekannt gab, ist es offen, wann und in welcher Höhe die Rückzahlung erfolgen wird. Die Rückzahlung hätte bereits zum 1. Januar 2025 erfolgen sollen. Die Finanzaufsicht BaFin hat die entsprechende Pflichtmitteilung der Gesellschaft am 15. Mai 2025 veröffentlicht.

ProReal Europa 9 / 10 - Hohe Verluste für Anleger

06.05.2025 | Kanzlei Brüllmann

Anlegern, die in die Namensschuldverschreibungen der ProReal Europa 9 GmbH und ProReal Europa 10 GmbH investiert haben, müssen mit erheblichen Verlusten rechnen. Die BaFin veröffentlichte am 5. Mai 2025 entsprechende nahezu gleichlautende Mitteilungen der Gesellschaften. Demnach werden die Anleger weniger als 5 Prozent ihres investierten Kapitals zurückerhalten. Zudem wird es auch keine Zinszahlungen an die Anleger geben.

LG Aachen folgt OLG Köln - Schufa muss Einträge sofort löschen

29.04.2025 | Kanzlei Brüllmann

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 10. April 2025 entschieden, dass Auskunfteien wie die Schufa nachweislich bezahlte Forderungen sofort löschen müssen (Az.: 15 U 249/24). Das Landgericht Aachen hat sich dieser Rechtsprechung mit Urteil vom 17. April 2015 angeschlossen (Az. 8 O 224/24). „Damit hat ein weiteres Gericht deutlich gemacht, dass es die gängige Praxis der Schufa auch erledigte Forderungen für weitere 18 Monate bzw. drei Jahre zu speichern, für unzulässig hält“ sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Schufa muss Einträge schnell löschen

23.04.2025 | Hafencity Kanzlei Fabian Fritsch

Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 10. April 2025 (Az. 15 U 249/24) hat in der Rechtsprechung zum Datenschutz erhebliche Wellen geschlagen. Es behandelt die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Kontext von Schuldnerverzeichnissen und stellt klare Anforderungen an die Löschung erledigter Negativ-Einträge. 

Bezahlte Einträge müssen sofort gelöscht werden

Was ist § 87 Abs. 1 HGB?

16.04.2025 | Hafencity Kanzlei Fabian Fritsch

Im deutschen Handelsrecht regelt § 87 Abs. 1 HGB, wann ein Handelsvertreter Anspruch auf eine Provision hat. Diese Regelung ist entscheidend für selbstständige Vermittler, die für Unternehmen Geschäfte anbahnen oder abschließen – etwa im Vertrieb von Produkten wie Maschinen, Autoteilen oder Dienstleistungen. Sie sorgt dafür, dass Handelsvertreter fair für ihre Arbeit bezahlt werden, und gibt Unternehmen klare Regeln, um Streit zu vermeiden.

Warum ist der Paragraph wichtig?

HörZu-Abo -So entkommen Sie der PVZ-Abofalle

16.04.2025 | Chaima Louati - Erbrecht

Die „HÖRZU-Abofalle“ beschreibt Fälle, in denen Verbraucher:innen ungewollt ein kostenpflichtiges Abonnement der Zeitschrift HÖRZU (herausgegeben von der Funke Mediengruppe) abschließen und Rechnungen erhalten, ohne einen Vertrag klar vereinbart zu haben. Häufig agiert die Pressevertriebszentrale (PVZ) als Vermittler, der mit aggressiven oder intransparenten Methoden Abos vermarktet. Betroffene berichten von Täuschungen, unaufgeforderten Lieferungen und Drohungen durch Inkassobüros. Die Verbraucherzentrale warnt vor der PVZ und deren Rechnungen.

Info-Druck PN GmbH - So wehrt man sich gegen die Forderung

16.04.2025 | Kanzlei Loschelder Leisenberg - München

Die Info-Druck PN GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Leipzig, Deutschland, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig unter der Nummer HRB 43155. Als GmbH betreibt es eine Werbeagentur, die sich auf den Verkauf von Werbeflächen in Infobroschüren und Druckerzeugnissen spezialisiert. Die Geschäftsadresse liegt am Friedrich-List-Platz in Leipzig. Geschäftsführer ist Thomas Neubert, als Alleingesellschafterin der GmbH wird Petra Neubert an der Firmenadresse Friedrich List-Platz 1 genannt.

GenoCrowd – Anleger der Crowdinvestments in Sorge

03.04.2025 | Kanzlei Brüllmann

Sparer und Kleinanleger suchen verstärkt nach Möglichkeiten ihr Geld gewinnbringend anzulegen. Auf der anderen Seite suchen Banken und andere Projektentwickler nach Investoren, um ihre Immobilienprojekte finanziell umsetzen zu können. Auf Crowdfunding-Plattformen werden beide Seiten zusammengebracht. Der Vorteil für die Anleger: Sie können sich schon mit vergleichsweise geringen Beträgen beteiligen. Die Projektentwickler profitieren hingegen von der Vielzahl der Anleger, so dass über die sog. Schwarmfinanzierung genug Kapital für die Umsetzung der Immobilienprojekte zu Stande kommt.