Einstweilige Verfügung gegen Trade Republic
Das Landgericht Berlin II untersagt dem NEO-Broker Trade Republic per Einstweiliger Verfügung vom 05.12.2025 im Beschlusswege, durch Aktienverkäufe oder sonstige Verwertungshandlungen einen behaupteten Negativsaldo in Höhe von knapp 300.000 Euro durchzusetzen. „Die Salden des betroffenen Anlegeraccounts sind zwar weiter strittig zwischen den Parteien, werden nun aber bis zum Ergebnis der Hauptsacheverhandlung eingefroren, damit meinem Mandanten nicht weitere Nachteile entstehen!“ so Rechtsanwalt Fabian Fritsch, der den Privatanleger betreut.
