Prämiensparvertrag - Kündigung unwirksam
Auch wenn bei einem Prämiensparvertrag die höchste Prämienstufe erreicht ist, kann das Recht der Sparkasse zur ordentlichen Kündigung des Vertrags ausgeschlossen sein. Voraussetzung ist, dass vertraglich eine darüberhinausgehende Laufzeit vereinbart ist und die Parteien nicht übereinstimmend etwas anderes gewollt haben. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14. November 2023 entschieden und hat damit die Rechte der Sparer gestärkt (Az.: XI ZR 88/23).