Postbank erstattet Skimming-Schaden
Ein Mandat der Hamburger Kanzlei Fritsch hatte eine unzulässige und betrügerische Geldabhebung gemeldet und von der Postbank die Erstattung des Schadens in Höhe des an einem Geldautomaten vorgenommen Geldentnahme gefordert. Da im Verfahren erhebliche Anwalts- und Verfahrenskosten aufgelaufen waren, wurden auch diese gegen die Postbank geltend gemacht.