ZAG-Lizenzen für Zahlungsdienstleister
Eine ZAG-Lizenz ist eine den Rechtsnormen des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes entsprechende Genehmigung, Zahlungsdienste anzubieten. Das ZAG regelt die Erbringung von Zahlungsdiensten und den Betrieb von E-Geld-Instituten wie z.B. NEO-Banken.
Die Bandbreite geht vom kleinen Online-Shop bis zur Großbank. Wenn Unternehmer eine ZAG-Lizenz erhalten möchten, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein, bevor ein Erfolg versprechender Antrag bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingereicht wird.
