Sparkasse muss für Betrug beim Online Banking aufkommen
Betrug beim Online-Banking ist weit verbreitet. Das musste auch ein Kunde der Sparkasse Köln-Bonn erfahren. Kriminelle hatten sein Girokonto um rund 14.000 Euro erleichtert. Die gute Nachricht für den Kunden: Die Sparkasse muss den Schaden ersetzen. Das hat das Landgericht Köln mit Urteil vom 8. Januar 2024 entschieden (Az.: 22 O 43/22).
Der Kunde war seit einigen Jahren Kunde der Sparkasse und nutzte auch das Online-Banking mit dem sog. pushTAN-Verfahren.
