Bank muss Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen - OLG Schleswig 5 U 107/23
Bei der vorzeitigen Ablösung eines Darlehens verlangt die Bank in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung für die Zinsen, die ihr entgangen sind. Das kann für den Darlehensnehmer teuer werden. Allerdings ist die Bank nicht immer berechtigt, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Schleswig, dass eine Bank mit Urteil vom 21. Dezember 2023 zur Rückzahlung einer bereits gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung verurteilte (Az.: 5 U 107/23).