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Die EquiCon Investment GmbH, Dresden, muss ihr Einlagengeschäft unverzüglich abwicklen. Das hat ihr die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Bescheid vom 1. April 2015 aufgegeben.
Mit Bescheid vom 3. März 2015 hat die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin der ZVV Immobilien Ltd., Zweigniederlassung München, aufgegeben, ihr ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft sofort einzustellen und durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.
Anleger und Gläubiger der insolventen Life Performance GmbH müssen ihre Forderungen bis zum 26. Mai beim Insolvenzverwalter anmelden.
Die Finanzaufsicht BaFin hat dem Goldhändler Expert Plus GmbH die unverzügliche Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts (z.B. über das Produkt Queensgold) und die Rückzahlung der angenommenen Gelder aufgeben.
Der Deutsche Bundestag hat am 23. April 2015 das Kleinanlegerschutzgesetz verabschiedet. Damit sollen angesichts der jüngsten Anlegerskandale Auswüchse auf dem sog. Grauen Kapitalmarkt eingedämmt werden.
Die BWF-Stiftung (Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung) ist ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Der Vorwurf: Verdacht auf gewerbsmäßigen Anlagebetrug. Die Ermittlungen richten sich derzeit gegen zehn Personen.