Nachgewährung von Uraub wegen Corona-Quarantäne
Urlaub soll der Erholung dienen. Ob die Erholung noch gegeben ist, wenn der Urlaub Corona-bedingt in Quarantäne verbracht werden muss, ist zweifelhaft. Dennoch bedeutet Quarantäne nicht zwangsläufig, dass der Arbeitnehmer dann einen Anspruch auf Nachgewährung der Urlaubstage hat.
