LAG Köln bestätigt fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Liest ein Arbeitnehmer unbefugt Nachrichten und leitet die Daten auch noch weiter, ist das ein Grund für eine außerordentliche und fristlose Kündigung. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln mit Urteil vom 2. November 2021 entschieden (Az.: 4 Sa 290/21).
