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BAG zum Gebot fairen Verhandelns beim Aufhebungsvertrag - 6 AZR 333/21

10.03.2022 | Kanzlei Brüllmann

Ein Aufhebungsvertrag kann eine sinnvolle Alternative zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses sein. Der Arbeitgeber profitiert, da er die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht begründen und auch keine Kündigungsfristen beachten muss. Da auch die Zustimmung des Arbeitnehmers für die Aufhebung nötig ist, kann dieser seine Verhandlungsposition nutzen und z.B. die Zahlung einer Abfindung verlangen.

Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung

24.02.2022 | Kanzlei Brüllmann

Spricht der Arbeitgeber die Kündigung aus, hoffen viele Arbeitnehmer, dass sie als Entschädigung für den Verlust ihres Arbeitsplatzes zumindest eine Abfindung erhalten. „Einen grundsätzliche Anspruch auf eine Abfindung kennt das Arbeitsrecht zwar nicht, es gibt aber immer Konstellationen, in denen der Arbeitnehmer gute Chancen auf Zahlung einer Abfindung haben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Unternehmensnachfolge regeln - Schenkung an Mitarbeiter

11.02.2022 | Kanzlei Brüllmann

Die Frage der Unternehmensnachfolge steht bei vielen Betrieben weit oben auf der Agenda. Aufgrund der Corona-Krise wurde sie in vielen Unternehmen vertagt und die Inhaber haben den Betrieb durch die schwierigen Zeiten geführt. Jetzt rückt die Thematik wieder zunehmend in den Vordergrund. Nach einer Studie des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) steht zwischen 2022 und 2026 bundesweit in rund 190.000 Unternehmen die Unternehmensnachfolge an.

 

Dienst- und arbeitsfähig trotz Long Covid?

23.01.2022 | Kanzlei Brüllmann

Knapp 10 Millionen Menschen sind bis Januar 2022 mit dem Sars CoV2 Virus infiziert worden. Manche starben, viele hatten einen wirklich schweren Verlauf, aber beim Großteil aller Covid19-Erkrankten ging es wohl einigermaßen glimpflich ab. Wissenschaftliche Untersuchungen haben mittlerweile ergeben, das allen Betroffenen, unabhängig vom Grad des Krankheitsverlaufes unter mehr oder schweren Nachwirkungen leiden. Als Krankheitsbild wurde schon früh der Begriff „Long Covid“ geprägt.

Änderungen im Arbeitsrecht 2022

05.01.2022 | Kanzlei Brüllmann

Auch 2022 sind im Arbeitsrecht wieder verschiedene Neuregelungen zu beachten. Wichtig ist zunächst, dass einige Sonderregelungen aufgrund der Corona-Pandemie vorerst in Kraft bleiben. Das betrifft vor allem das Kurzarbeitergeld.

 

Kurzarbeit

 

Um die Folgen der Corona-Pandemie für den Arbeitsmarkt abzufedern, hatte die Bundesregierung die Beantragung von Kurzarbeitergeld seit März 2020 erleichtert. Die Sonderreglungen wurden im Wesentlichen zunächst bis zum 31. März 2022 verlängert.