Wann kommt Klimageld, Co2-Bepreisung und Bürgergeld?
Mit dem Klimageld sollen Normal und Geringverdiener die steigenden Lebenshaltungskosten abfedern, das Bürgergeld hilft Empfängern von Sozialleistungen und zahlen soll das alles die Co2-Bepreisung
Mit dem Klimageld sollen Normal und Geringverdiener die steigenden Lebenshaltungskosten abfedern, das Bürgergeld hilft Empfängern von Sozialleistungen und zahlen soll das alles die Co2-Bepreisung
Überstunden und ihre Abgeltung sind immer wieder ein Streitthema zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 4. Mai 2022 klargestellt, dass der Arbeitnehmer die Überstunden nachweisen muss. Zudem hat er nur dann einen Anspruch auf Vergütung der Überstunden, wenn diese vom Arbeitgeber angeordnet, geduldet oder nachträglich gebilligt wurden (Az. 5 AZR 359/21).
Die Bundesregierung will Verbraucher und Unternehmen entlasten, damit die aktuell massiv steigendenn Energiekosten gemeistert werden können. Dieses Entlastungspaket beinhaltet Maßnahmen zur Benzinpreissenkung Benzinpreise und Einmalzahlungen. Profitieren sollen einkommensteuerpflichtige Bürger sowie Empfänger von Sozialleistungen.
Hier die einzelnen Punkte
Eine Kündigungsschutzklage ist ein arbeitsrechtliches Werkzeug, um sich gegen eine aus Sicht des gekündigten Mitarbeiters nicht gerechtfertigte und nicht zulässige Kündigung zu wehren. Zuständige Rechtsnorm ist das Kündigungsschutzgesetz (KSchG).
Unter der Co2-Abgabe versteht man im aktuellen Kontext eine Abgabe, die analog zur Emissionsmenge den Produtzenten des Treibhausgases Kohlenstoffdioxid abverlangt wird. Je Tonne Co2 wird ein Betrag erhoben und in Maßnahmen zur Entwicklung von klimaneutraler Energieversorgung und Mobilität investiert. In Deutschland leisten Strom und Gaskunden über verschiedene Wege bereits ihren Anteil an der Finanzierung der Enrgiewende. Das Ziel einer allgemeinen Co2-Abgabe ist aber, dass jeder Produzent des Treibhausgases zur Kasse gebeten wird und zwar in direktem Zusammenhang mit seinem Verhalten.
Konnte der Arbeitnehmer seine ihm zustehenden Urlaubstage aus dringenden Gründen im Kalenderjahr nicht vollständig nehmen, kann der restliche Urlaubsanspruch in vielen Fällen mit ins neue Jahr genommen werden. Dann muss der Urlaub in der Regel bis zum 31. März genommen werden, damit der Anspruch nicht verfällt. „Es gibt aber auch Ausnahmen, die den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers darüber hinaus schützen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Die Bundesregierung hat entschieden, den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld aufgrund der Corona-Pandemie noch einmal bis zum 30. Juni 2022 zu verlängern. Fallen durch die Kurzarbeit Arbeitstage für den Arbeitnehmer ganz aus, reduziert die sog. Kurzarbeit Null auch seinen Urlaubsanspruch. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 30. November 2021 entschieden (Az.: 9 AZR 225/21).
Ein Aufhebungsvertrag kann eine sinnvolle Alternative zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses sein. Der Arbeitgeber profitiert, da er die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht begründen und auch keine Kündigungsfristen beachten muss. Da auch die Zustimmung des Arbeitnehmers für die Aufhebung nötig ist, kann dieser seine Verhandlungsposition nutzen und z.B. die Zahlung einer Abfindung verlangen.
Der Wunsch nach Veränderungen ist in vielen Unternehmen zu finden. Es wird angestrebt, die Kommunikation zu optimieren, eine Modernisierung von bestehenden Prozessen durchzuführen und Mut aufzubringen, neue Wege zu beschreiten.
Spricht der Arbeitgeber die Kündigung aus, hoffen viele Arbeitnehmer, dass sie als Entschädigung für den Verlust ihres Arbeitsplatzes zumindest eine Abfindung erhalten. „Einen grundsätzliche Anspruch auf eine Abfindung kennt das Arbeitsrecht zwar nicht, es gibt aber immer Konstellationen, in denen der Arbeitnehmer gute Chancen auf Zahlung einer Abfindung haben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.