Corona - Ab 16. März gilt einrichtungsbezogene Impfpflicht
Während weiter eine Corona-Impfpflicht diskutiert wird, wird sie für viele Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegewesen schon Realität. Statt 3G am Arbeitsplatz heißt es ab dem 16. März 2022 dann 2G – es gibt es eine sog. einrichtungsbezogene Impfpflicht.