BGH bestätigt: Online-Coaching-Vertrag nichtig – Rückzahlung möglich
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision gegen ein Urteil des OLG Stuttgart zurückgewiesen, das einen Vertrag über ein Online-Coaching für nichtig erklärte (Az. 13 U 176/23, BGH-Urteil vom 29. August 2024). Grund: Der Anbieter Prozessreich GmbH besaß keine Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte erhält daher 23.800 Euro zurück, die er für ein neunmonatiges „Business-Mentoring-Programm Finanzielle Fitness“ gezahlt hatte.
