Raucherpause kostet Job - Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug
Der regelmäßige Griff zur Zigarette während der Arbeitszeit hat einer Arbeitnehmerin ihren Job gekostet. Grund: Sie hatte ihre Raucherpausen nicht ausgestempelt. Dadurch habe die Mitarbeiterin Arbeitszeitbetrug begangen und die Kündigung sei gerechtfertigt, entschied das Landesarbeitsgericht Thüringen mit Urteil vom 3. Mai 2022 (Az.: 1 Sa 18/21).
