Corona - Anrechnung der Urlaubstage bei Quarantäne im Urlaub
Nach § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hat ein Arbeitnehmer, der im Urlaub arbeitsunfähig erkrankt ist, Anspruch darauf, dass die Krankheitstage nicht auf seinen Jahresurlaub angerechnet werden. Anders sieht dies jedoch aus, wenn der Arbeitnehmer während des Urlaubs in Quarantäne ist. Denn Quarantäne bedeutet nicht automatisch, dass der Arbeitnehmer auch erkrankt ist. Ohne eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besteht daher auch kein Anspruch auf die Gutschrift der Urlaubstage. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden (Az.: 7 Sa 857/21).