Urlaubstage und Corona-Quarantäne
Aufgrund der Corona-Pandemie sind viele Urlaubspläne in den vergangenen zwei Jahren ins Wasser gefallen. Diesen Sommer soll das anders werden und viele Menschen freuen sich auf einen Urlaub ohne nennenswerte Einschränkungen. Allerdings steigt die Zahl der Corona-Infektionen wieder an und wer während der Urlaubs in Quarantäne muss, hat laut einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 15. Februar 2022 keinen Anspruch darauf, dass ihm die Tage in Quarantäne bei seinem Urlaubsanspruch wieder gutgeschrieben werden (Az.: 1 Sa 208/21).