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Urlaubstage und Corona-Quarantäne

01.07.2022 | Kanzlei Brüllmann

Aufgrund der Corona-Pandemie sind viele Urlaubspläne in den vergangenen zwei Jahren ins Wasser gefallen. Diesen Sommer soll das anders werden und viele Menschen freuen sich auf einen Urlaub ohne nennenswerte Einschränkungen. Allerdings steigt die Zahl der Corona-Infektionen wieder an und wer während der Urlaubs in Quarantäne muss, hat laut einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 15. Februar 2022 keinen Anspruch darauf, dass ihm die Tage in Quarantäne bei seinem Urlaubsanspruch wieder gutgeschrieben werden (Az.: 1 Sa 208/21).

Corona: Anspruch auf Lohnfortzahlung ohne Impfnachweis

24.06.2022 | Kanzlei Brüllmann

Seit Mitte März 2022 gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen das Corona-Virus. Das führe jedoch nicht automatisch zu einem Beschäftigungsverbot für Mitarbeiter, die zwar keinen Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt haben, aber bereits vor dem 15. März 2022 eingestellt wurden, stellte das Arbeitsgericht Bonn mit Urteil vom 18. Mai 2022 klar (Az.: 2 Ca 2082/21). Auch der Anspruch auf Lohnfortzahlung bestehe nach einer unwirksamen Kündigung weiter.

Corona-Test darf vom Arbeitgeber angeordnet werden - Urteil BAG 5 AZR 28/22

02.06.2022 | Kanzlei Brüllmann

Aktuell sind Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie zwar kaum ein Thema, das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 1. Juni 2022 dennoch ein wichtiges Urteil zur Testpflicht am Arbeitsplatz gesprochen. Demnach kann der Arbeitgeber im Rahmen seiner arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen berechtigt sein, Corona-Tests für seine Mitarbeiter anzuordnen (Az.: 5 AZR 28/22). Die Testpflicht müsse allerdings verhältnismäßig sein und die Interessen beider Parteien berücksichtigen.

BAG 5 AZR 359/21 - Arbeitnehmer muss Überstunden nachweisen

11.05.2022 | Kanzlei Brüllmann

Überstunden und ihre Abgeltung sind immer wieder ein Streitthema zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 4. Mai 2022 klargestellt, dass der Arbeitnehmer die Überstunden nachweisen muss. Zudem hat er nur dann einen Anspruch auf Vergütung der Überstunden, wenn diese vom Arbeitgeber angeordnet, geduldet oder nachträglich gebilligt wurden (Az. 5 AZR 359/21).

Entlastung für hohe Energiepreise

Die Bundesregierung will Verbraucher und Unternehmen entlasten, damit die aktuell massiv steigendenn Energiekosten gemeistert werden können. Dieses Entlastungspaket beinhaltet Maßnahmen zur Benzinpreissenkung Benzinpreise und Einmalzahlungen. Profitieren sollen einkommensteuerpflichtige Bürger sowie Empfänger von Sozialleistungen.

Hier die einzelnen Punkte

Co2-Abgabe

Unter der Co2-Abgabe versteht man im aktuellen Kontext eine Abgabe, die analog zur Emissionsmenge den Produtzenten des Treibhausgases Kohlenstoffdioxid abverlangt wird. Je Tonne Co2 wird ein Betrag erhoben und in Maßnahmen zur Entwicklung von klimaneutraler Energieversorgung und Mobilität investiert. In Deutschland leisten Strom und Gaskunden über verschiedene Wege bereits ihren Anteil an der Finanzierung der Enrgiewende. Das Ziel einer allgemeinen Co2-Abgabe ist aber, dass jeder Produzent des Treibhausgases zur Kasse gebeten wird und zwar in direktem Zusammenhang mit seinem Verhalten.

Urlaub rechtzeitig nehmen - Hinweispflicht des Arbeitgebers

29.03.2022 | Kanzlei Brüllmann

Konnte der Arbeitnehmer seine ihm zustehenden Urlaubstage aus dringenden Gründen im Kalenderjahr nicht vollständig nehmen, kann der restliche Urlaubsanspruch in vielen Fällen mit ins neue Jahr genommen werden. Dann muss der Urlaub in der Regel bis zum 31. März genommen werden, damit der Anspruch nicht verfällt. „Es gibt aber auch Ausnahmen, die den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers darüber hinaus schützen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Urlaubsanspruch wird durch Kurzarbeit Null reduziert

24.03.2022 | Kanzlei Brüllmann

Die Bundesregierung hat entschieden, den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld aufgrund der Corona-Pandemie noch einmal bis zum 30. Juni 2022 zu verlängern. Fallen durch die Kurzarbeit Arbeitstage für den Arbeitnehmer ganz aus, reduziert die sog. Kurzarbeit Null auch seinen Urlaubsanspruch. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 30. November 2021 entschieden (Az.: 9 AZR 225/21).