Brandschutz: Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?
Die geltenden Brandschutzvorschriften erlauben grundsätzlich, dass die Aufgaben des Arbeitgebers zumindest zu Teilen auch an seine Mitarbeiter delegiert werden dürfen. Dies führt jedoch nicht dazu, dass der Arbeitgeber von seiner generellen Verantwortung entbunden wird. Kommt es zu einem Unfall, liegt die Haftung so stets bei ihm.