Urlaubsanspruch verjährt nicht automatisch - BAG 9 AZR 266/20
Auch 2022 werden es zahlreiche Arbeitnehmer aus unterschiedlichen Gründen nicht geschafft haben, ihren Jahresurlaub vollständig zu nehmen. Die gute Nachricht für sie ist, dass ihre Urlaubsansprüche nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Dezember 2022 nicht automatisch nach drei Jahren verjähren (Az.: 9 AZR 266/20). Nach dem Urteil des BAG verjähren Urlaubsansprüche nur dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer entsprechend informiert und darauf hingewirkt hat, dass er seinen Urlaub nimmt.