Corona: Kündigung ungeimpfter Mitarbeiterin rechtmäßig
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Kündigung einer medizinischen Fachangestellten, die nicht gegen das Corona-Virus geimpft war, rechtmäßig war. Mit Urteil vom 30. März 2023 stellte das BAG klar, dass die Kündigung zum Schutz der Patienten und der übrigen Belegschaft gerechtfertigt war (Az. 2 AZR 309/22). Damit bestätigte das BAG die Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz vom 7. Juli 2022 (Az. 5 Sa 461/21).
