Grunderwerbsteuer bei voreiliger Erbteilung
Mit Urteil vom 16. April 2015 (4 K 1380/13) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass Erben, die Grundstücke bzw. Miteigentumsanteile an Grundstücken im Rahmen der Erbauseinandersetzung erhalten, danach aber getauscht haben, für diesen Tauschvorgang Grunderwerbsteuer zahlen müssen.
