ZVV Immobilien Ltd muss Einlagengeschäft abwickeln
Mit Bescheid vom 3. März 2015 hat die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin der ZVV Immobilien Ltd., Zweigniederlassung München, aufgegeben, ihr ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft sofort einzustellen und durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.
