BGH - Fehler bei der Anlageberatung verjähren gesondert
Die Chancen auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sind für geschädigte Kapitalanleger nach einem BGH-Urteil vom 2. Juli 2015 (III ZR 149/14) gestiegen. Demnach verjährt Fehler bei der Anlageberatung gesondert.