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Pro Ventus GmbH

Wieder ist ein Edelmetallhändler ins Visier der BaFin geraten: Der Pro Ventus GmbH wurde mit Bescheid vom 3. Juli die unverzügliche Abwicklung des unerlaubt betrieben Einlagengeschäfts aufgegeben. Die angenommenen Gelder müssen zurückgezahlt werden.