Die Zukunft des Anlegerschutzes
Wer in Zukunft sein Recht auf die Wiederherstellung seines verlorenen Anlagekapitals durchsetzen möchte, muss sich mit anderen Betroffenen verbünden.
Wer in Zukunft sein Recht auf die Wiederherstellung seines verlorenen Anlagekapitals durchsetzen möchte, muss sich mit anderen Betroffenen verbünden.
Wieder ist ein Edelmetallhändler ins Visier der BaFin geraten: Der Pro Ventus GmbH wurde mit Bescheid vom 3. Juli die unverzügliche Abwicklung des unerlaubt betrieben Einlagengeschäfts aufgegeben. Die angenommenen Gelder müssen zurückgezahlt werden.
Seit dem 06.06.2014 gehört die Euro Grundinvest-Gruppe zur Schweizer IPF AG. Das ist nicht neu. Neu und erschreckend ist jedoch, wie die IPF AG, bzw. eine von ihr extra gegründete IPF Austria GmbH in Österreich weiter Anlegergelder einzusammeln versucht.
In Hannover findet am 14. August 2015 eine Netzwerktagung zu den Themen Infinus und BWF-Stiftung statt. Rechtsanwalt Dr. Schulte berät BWF-Vermittl
Buchungspostenklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse ist unwirksam.
Air Berlin muss sich an neue Regeln bei der Preisgestaltung halten - Der BGH hat ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil gefällt.
Der BGH hat sich in einem Urteil vom 07.06.2015 (Az. X ZR 59/13) mit der Frage beschäftigt, ob eine gewährte Zuwendung in Verbindung mit einem Erbverzicht als unentgeltliche Schenkung zu werten ist und daher wegen groben Undanks widerrufen werden kann.
Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 28. Juli 2015 - XI ZR 434/14 auf die Unwirksamkeit einer Klausel erkannt, die als Teilentgelt für die Führung eines Geschäftsgirokontos einen einheitlichen "Preis pro Buchungsposten" festlegt.
Die Chancen auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sind für geschädigte Kapitalanleger nach einem BGH-Urteil vom 2. Juli 2015 (III ZR 149/14) gestiegen. Demnach verjährt Fehler bei der Anlageberatung gesondert.
Das so genannte P-Konto ermöglicht Sozialhilfe-Empfängern die Sicherung des Lebensunterhaltes. Auf einem Pfändungsschutzkonto bleiben rund 1000 Euro pro Monat unangetastet